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Produktratgeber Büro

WAS GIBT ES FÜR RICHTLINIEN ZUR ARBEITSPLATZAUSSTATTUNG?

Arbeiten Sie gesünder und effektiver

Haben Ihre Bildschirmplätze die richtige Arbeitshöhe? Ist die Arbeitsfläche groß genug? Sind die Oberflächen frei von störenden Reflexionen? Und bieten die Tische auch wirklich ausreichend Beinfreiheit? Wir beantworten Ihre Fragen.

Mit unserem Einmaleins der Arbeitsplatzausstattung.

Gesundheitsgerechtes Arbeiten durch moderne Büroeinrichtungen

Muskel- und Skeletterkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen für krankheitsbedingte Fehlzeiten. Eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung kann dazu beitragen, körperliche Belastungen zu reduzieren und gesundheitsgerechtes Arbeiten zu unterstützen. Gesundheitsschutz im Büro ist von großer Bedeutung, da sowohl körperliche Belastungen als auch psychische Beanspruchungen auftreten können.

Dazu kommt, dass das Thema Gesundheit nicht nur im Interesse jedes Einzelnen liegt, sondern auch aus unternehmerischer Sicht eine hohe Priorität hat. Schließlich verursachen Krankheiten bzw. daraus resultierende Ausfallzeiten hohe betriebswirtschaftliche Kosten.

Hier setzen die ergonomische Arbeitsplatz- und Raumgestaltung sowie die geltenden Anforderungen an sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplätze an.

Richtlinien zur Arbeitsplatzausstattung 9_1

Aber welche Belastungen sind das genau?

  • Belastung der Muskulatur und Wirbelsäule durch eine statische Körperhaltung
    Die Lösung: Ergonomisch gestaltete und individuell eingestellte Arbeitsstühle unterstützen dynamisches Sitzen und können dazu beitragen, einseitige körperliche Belastungen zu reduzieren.
  • Verkrampfte Körperhaltungen durch eine falsche Arbeitshöhe
    Die Lösung: Höhenvariable Arbeitsplätze bieten jedem die Chance zu einer optimalen Sitzhaltung.
  • Körperliche Inaktivität, einseitige Belastungen und eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten durch langes, statisches Sitzen.
    Die Lösung: Bewegungsfördernde Arbeitsplätze mit ausreichend Bewegungsflächen sowie regelmäßige Haltungswechsel während des Arbeitstages.
  • Visuelle Belastungen und Ermüdung durch Direkt- oder Reflexblendung sowie durch eine ungeeignete oder unzureichende Raumbeleuchtung.
    Die Lösung: Eine blendfreie Anordnung der Bildschirme und eine auf die Arbeitsaufgabe, den Arbeitsplatz und den Raum abgestimmte Beleuchtung.
  • Mangelnde Konzentration durch visuelle und akustische Störungen
    Die Lösung: Akustisch wirksame Wand- oder Trennwandsysteme, die zur Reduzierung des Geräuschpegels und zur Verbesserung der Raumakustik beitragen können.
Richtlinien zur Arbeitsplatzausstattung 9_2

Leistungsstarke Büro-Einrichtungen haben viele Vorteile: Sie gewährleisten den vorbeugenden Gesundheitsschutz, unterstützen Motivation und Engagement der Mitarbeiter, reduzieren Krankheits- und Krankheitsfolgekosten und erhalten und fördern damit die Leistungsfähigkeit.

Aber wie sollten Bildschirmarbeitsplätze heute gestaltet sein? Die Anforderungen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie den dazugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere ASR A6 „Bildschirmarbeit“.

Die wichtigsten Regeln zur Gestaltung von Arbeitsplätzen

Die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen sollte den aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie ergonomischen Empfehlungen entsprechen. Arbeitsflächen und Arbeitshöhen sollten auf die jeweilige Tätigkeit sowie auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmt sein.

1. Die richtigen Maße

  • Arbeitshöhe ist nicht gleich Tischhöhe. Die individuelle Arbeitshöhe orientiert sich am Menschen.
  • Die Arbeitshöhe für manuelle und Bildschirmtätigkeiten muss gleich sein, der Höhenunterschied ist durch Absenkung der Arbeitsfläche nach unten auszugleichen.

2. Die Bewegungsfläche

  • Die freie Bewegungsfläche am "persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz" sollte mindestens 1,5 m², an keiner Stelle weniger als 1 m breit und 1 m tief sein.
  • Es darf keine Überlagerung durch andere Flächen stattfinden. Ausnahme: der Zugang zum persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz sowie der Funktionsflächen der Möbel des eigenen Arbeitsplatzes, wenn keine Scher-, Quetsch- oder Stoßstellen entstehen.

3. Die Beinfreiheit

  • Der freie unverstellte Beinraum am Arbeitsplatz muss mindestens 600 mm breit und 650 mm (besser 690 mm) hoch sein.
  • Gestalten Sie Arbeitsplätze und Raum für einen permanenten Haltungswechsel, um die Bewegung und ein besseres Sitzen und Stehen zu fördern.

So gestalten Sie Bildschirmarbeitsplätze

Wählen Sie den Arbeitsplatztyp nach der jeweiligen Tätigkeit aus:

  • Für die reine Bildschirmarbeit eignet sich ein Einflächen-Arbeitsplatz
  • Für die Mischarbeit sind Einflächen- oder Mehrflächen-Arbeitsplätze geeignet

Winkeln Sie den Arbeitsplatz nach der Tätigkeit ab:

  • Systemorientierte Tätigkeit: 90 ° oder 45 ° optimal, maschinelle Arbeitsfläche ist gegenüber der manuellen abgesenkt.
  • Belegorientierte Tätigkeit: 30 ° und 60 ° gut, 45 ° optimal. Beide Arbeitsflächen sind auf der gleichen Höhe.

Weitere wichtige Punkte:

  • Die erste Zeile auf dem Bildschirm sollte maximal auf Augenhöhe sein.
  • Vermeiden Sie Direkt- und Reflexblendungen. Bildschirme sollten möglichst parallel zur Fensterfront ausgerichtet und die Beleuchtung auf die Arbeitsaufgabe abgestimmt sein.
  • Regulieren Sie die Umgebungshelligkeit. Eine geeignete Lichtschutzanlage sollte vorhanden sein, um Blendungen und störende Lichteinflüsse zu vermeiden. Der Bildschirm muss möglichst in der Raumtiefe, zur Mitte des Raumes hin, aufgestellt sein.
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