Europäische Chemikalienverordnung REACH

Sehr geehrter Kunde,
Nach Veröffentlichung der ersten Kandidatenliste durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) haben wir unverzüglich umfangreiche Befragungen unserer gesamten Lieferkette durchgeführt. Hierbei haben wir uns von den Vorlieferanten bestätigen lassen, dass unsere Produkte keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) enthalten. Auf Ergänzungen der Kandidatenliste haben wir zeitnah reagiert und werden auch zukünftige Entwicklungen intensiv verfolgen.
Nach heutigem Erkenntnisstand ist lediglich in den in der Anlage aufgeführten Produkten
der SVHC-Stoff DEHP (Weichmacher) enthalten. Hier klicken
Seien Sie bitte versichert, dass wir weiterhin größtmögliche Anstrengungen unternehmen werden, Ihnen auch in Zukunft eine uneingeschränkte Produktsicherheit unter Einhaltung einschlägiger Umweltbestimmungen bieten zu können.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

