Europäische Chemikalienverordnung REACH

Sehr geehrter Kunde,
Umweltschutz ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenspolitik.
Wir haben daher nach Veröffentlichung der ersten Kandidatenliste durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine umfangreiche Befragung unserer gesamten Lieferkette durchgeführt. Hierbei haben wir uns von unseren Vorlieferanten bestätigen lassen, dass unsere Produkte keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) der ersten Kandidatenliste enthalten.
Nachdem die ECHA zwischenzeitlich weitere 14 Stoffe (SVHC) in die Kandidatenliste aufgenommen hat, prüfen wir derzeit mit unseren Vorlieferanten, ob diese Stoffe in einzelnen Produkten enthalten sein könnten. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie unverzüglich über die Ergebnisse informieren.
Seien Sie bitte versichert, dass wir größtmögliche Anstrengungen unternehmen werden, Ihnen auch weiterhin eine uneingeschränkte Produktsicherheit auch unter Einhaltung sämtlicher Umweltbestimmungen bieten zu können.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

