Equipped for the new Normal

Hygienekonzept und Schutzmaßnahmen für den Einzelhandel

In Ihrem Geschäft gehen täglich viele Menschen ein und aus. Individueller Kontakt und Kundennähe gehören zudem zum Arbeitsalltag. Für den Verkauf im Einzelhandel gelten daher seit dem Ausbruch von SARS-CoV-2 besondere Auflagen und Richtlinien, die den Schutz der Kunden und Mitarbeiter gewährleisten sollen.

Hier erfahren Sie, wie Sie ein Hygienekonzept erstellen, dass Ihre Kunden und Mitarbeiter zuverlässig schützt, den gesetzlichen Vorgaben entspricht und zudem ein optimales Einkaufserlebnis sicherstellt.

Welche Schutzmaßnahmen sollten Sie auf der Verkaufsfläche ergreifen?

Im Rahmen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards ergeben sich durch den Publikumsverkehr für Verkaufsflächen besondere Anforderungen. Der Handelsverband Deutschland empfiehlt folgende praktische Maßnahmen zum Schutz im Einzelhandel:

  • Sorgen Sie auf der kompletten Verkaufsfläche dafür, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Notfalls sollten Sie die maximale Personenanzahl durch Zugangsbeschränkungen regeln (Faustregel: maximale Anzahl = Verkaufsfläche [in m²] / 10).
  • Das Abtrennen von Kassenarbeitsplätzen und Tresen bspw. durch eine Infektionsschutzscheibe ist Pflicht.
  • Schutzabstände von 1,5 Metern in den Steh- und Warteflächen müssen deutlich markiert werden, beispielsweise mit Klebeband.
  • In den meisten Bundesländern müssen Sie oder Ihre Mitarbeiter Mund-Nase-Bedeckungen tragen, die Sie als Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Teilweise ist die Virenschutzwand im Kassenbereich ausreichend.
  • In der Regel besteht auch eine Maskenpflicht für Kunden.
  • Im Einzelhandel wird ein spezielles Augenmerk auf hygienische Standards erwartet. Achten Sie jetzt besonders auf Hygiene im Betrieb! Besonders Kontaktflächen sollten zudem regelmäßig desinfiziert werden.
  • Stellen Sie Kunden beim Betreten des Geschäfts Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Wenn Sie Waren als Umtausch oder zur Reparatur entgegennehmen, reinigen Sie diese gründlich.
  • Sorgen Sie für ausreichend Lüftung im ganzen Verkaufsbereich.



Beschäftigen Sie Mitarbeiter?

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet (§ 618 Abs. 1 BGB, § 3 ArbSchG), Ihre Mitarbeiter umfassend über die Ansteckungsgefahr und die hygienischen Verhaltensweisen aufzuklären. Dazu gehört, Ihre Angestellten zu häufigem, gründlichen Händewaschen zu animieren. Erinnern Sie auch regelmäßig an Vorsichtsmaßnahmen wie abgewandtes Niesen und Husten in die Armbeuge.

Zusätzlich sind Sie verpflichtet in der Praxis einiges zu tun, um Ihre Mitarbeiter aktiv zu schützen:

  • Kein körperlicher Kontakt zu Kunden oder Angestellten.
  • Desinfektionsmittel, Flüssigseife und Handtuchspender in Toiletten und Arbeitsräumen bereitstellen.
  • Mindestabstand 1,5 Meter kennzeichnen und einhalten.
  • Gestalten Sie die Zeitpläne so, dass Arbeitszeiten und Pausen versetzt sind und sich immer dieselben Mitarbeiter die Schicht teilen.



Seien Sie außerdem kulant beim ärztlichen Attest. Akzeptieren Sie in diesen Tagen unbürokratisch Krankmeldungen – zum Wohle aller.

(Bitte beachten Sie, dass Ihnen auf dieser Seite allgemeine Hinweise zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 für Ihr Geschäft zur Verfügung gestellt werden. In Ihrem Bundesland können jedoch Sondervorschriften gelten.)

3 Tipps zur Umsetzung der Richtlinien in den Geschäften des Einzelhandels

New Normal – Verkaufsflächen wt$

Bänder und Ständer markieren Abstände

Bodenmarkierungen und Absperrbänder erfüllen die Richtlinien, vermeiden Verunsicherung und schützen Kunden und Mitarbeiter trotz Kundennähe.

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Stellwand und Scheibe vermeiden körperlichen Kontakt

Professionelle Trennwände und Schutzscheiben garantieren Mitarbeitern und Kunden
zuverlässigen Schutz vor Viren bei optimaler Kundenbetreuung.

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Sich und andere mit Mund-Nase-Bedeckungen schützen

Gesichtsschutz und Atemschutzmasken sind effektiv, ohne Sie oder Ihre Mitarbeiter unnötig in der Kundenberatung einzuschränken.

Online-Seminar: SARS-CoV-2-Schutzmaßnahmen für den Einzelhandel

So gelingt's: Sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Geschäft

Checkliste für den Einzelhandel

Vorbereitung + Kommunikation

  • Aufklärung der Mitarbeiter über die Ansteckungsgefahr bei Publikumsverkehr
  • Notwendige Personalhygiene und Schutzmaßnahmen kommunizieren
  • Geschäft gründlich und hygienisch reinigen
  • Verkaufsbereich und Personaltoilette mit Hygienebedarf ausstatten (Seife, Desinfektion, Papierhandtuch)
  • Alternative zur Begrüßung festlegen (ohne Körperkontakt)
  • Abtrennen des Kassenbereiches bei Mindestabstand von 1,5 m (Virenschutzwand)
  • Schutzabstände der Verkaufsfläche deutlich markieren (Klebeband)
  • Versetzte Pausen und gleiche Mitarbeiter in einer Schicht

Richtlinien für den Verkauf

  • Kein körperlicher Kontakt zu Kunden und Kollegen
  • Mund-Nase-Bedeckungen bei der Kundenberatung tragen
  • Stellen Sie Kunden Masken zur Verfügung, damit jeder Kunde Ihr Geschäft betreten darf
  • Mehrmals täglich: Reinigung und Desinfektion aller Flächen
  • Viermal täglich: Lüften
  • Bei Infektionsverdacht eines Mitarbeiters: Gesundheitsamt informieren

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