Wenn mal was daneben geht …

2018/11/06

Viele Branchen sind auf die Verwendung potenziell umweltgefährdender Stoffe angewiesen. Deren Produktion, Transport, Lagerung und Verarbeitung muss hohen Sicherheitsstandards genügen. Ein durchdachtes Deklarierungssytem, Schulungen der Mitarbeiter und professionelle Hilfsmittel für viele Einsatzzwecke machen die Gefahren aber prinzipiell beherrschbar.

Gefahren beherrschbar machen

Gefahrenkennzeichnung leicht entzündlicher Stoffe

Der Gefahrenschutz im Großen wie im Kleinen ist inzwischen innerhalb und außerhalb der Betriebe streng reglementiert und oft sogar Chefsache. Planung, Organisation und Kontrolle der betrieblichen Umweltthemen sowie die Kommunikation mit den Behörden liegt in größeren Betrieben deshalb inzwischen häufig in der Verantwortung von speziellen Umweltmanagern, die sich auf Führungsebene intensiv um diese Fragen kümmern. Trotz aller Regeln, Planung und Sorgfalt kann aber jederzeit etwas danebengehen – schließlich sind immer Menschen am Werk. Im Notfall zählt dann vor allem eins: der richtige Umgang mit den Gefahrstoffen und die schnelle Eingrenzung des Schadens. Zunächst zahlt sich die korrekt verwendete Arbeitskleidung bzw. Schutzausrüstung aus.

Zusätzlich helfen spezielle Schulungen für die Mitarbeiter, wie sie zum Beispiel der TÜV anbietet, im Notfall richtig zu reagieren. Auch der Sicherheitsbeauftragte (Pflicht für alle Unternehmen ab 20 Mitarbeitern) bringt noch einmal besondere Eigenschaften und Kenntnisse mit, eine Notsituation gut in den Griff zu bekommen und Routine im Umgang mit den Gefahren zu entwickeln. Ebenso wichtig ist es natürlich, dass professionelle Hilfsmittel zur Verfügung stehen, die es ermöglichen, größeren Schaden zu vermeiden. Vor allem besondere Auffangwannen, Sicherheitsbehälter, Gefahrstoffschränke sowie Absorptions- und Bindemittel haben dabei zentrale Bedeutung. Letztere gibt es in ganz spezialisierten Varianten – je nach ausgetretener Substanz – und das sowohl als Granulat und Konzentrat, als auch in der besonders anwendungsfreundlichen Vliesform.

Infos rund um Vliese

Multitalent Vlies

Wenn trotz aller Vorsicht dann doch einmal etwas verschüttet worden sein sollte oder ein Leck auftritt, schlägt die Stunde eines wahren Multitalents: des Bindevlieses. Denn es kann das bis zu 25-fache seines Eigengewichtes aufnehmen, schließt so Flüssigkeiten schnell und sicher ein und kann anschließend „im Stück“ entsorgt werden. Die Vliese sind in vielen Formen – als Tücher, Rollen, Kissen oder Schläuche – und für viele spezielle Anwendungsfälle verfügbar. Gefährdete Arbeitsareale, zum Beispiel im Bereich von Maschinen oder Arbeitstischen, sollten bereits präventiv mit begehbaren Vliesmatten mit Sperrfolie ausgelegt werden, um der Sicherungspflicht zu genügen. Da die Bindevliese staubfrei, abriebfest und nicht fusselnd sind, werden Maschinen und Arbeitsplätze durch sie weder verschmutzt noch beeinträchtigt. So können von vornherein erhebliche Umwelt-, aber auch Personen- und Materialschäden vermieden werden.

Eindeutige Deklaration

Grundsätzlich ist es sehr wichtig, dass jeder Beteiligte jederzeit exakt weiß, mit welcher Substanz er es genau zu tun hat beziehungsweise mit welcher Art von Gefahr er im Schadensfall umzugehen hat. Ein präzise klassifiziertes und international abgestimmtes System (GHS /CLP) schreibt ganz bestimmte Sicherheitsdatenblätter sowie Beschriftungen und Beschilderung mit eindeutigen Piktogrammen für alle Gefahrenklassen vor. Diese Schilder müssen an den entsprechenden Behältern, Gebinden oder Räumen angebracht sein. Für den Transport gelten noch einmal besondere Kennzeichnungspflichten (Gefahrgutklassen). Wie ein Unternehmen mit umweltgefährlichen Stoffen genau zu verfahren hat, ist natürlich ebenfalls gesetzlich festgehalten. Zentral ist die REACH-Verordnung, die 2007 das bestehende Chemierecht vereinheitlichte und Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien in der EU regelt.

Grundlegend ist auch die sachgerechte Lagerung unter Verwendung geeigneter Gefahrstoffschränke, -regale, -container oder -depots. Für das Bewegen gefährlicher Stoffe innerhalb des Betriebs sind ebenfalls spezielle Sicherheitsbehälter bzw. fahrbare Auffangwannen, Fass-Transportwagen bzw. Fassroller mit Auffangwannen etc. zu nutzen. Im Sortiment von kaiserkraft finden Sie für jeden Zweck und Bedarf die richtige Lösung.

Gefahrenkennzeichnung  Wassergefährdende Stoffe

Die wichtigsten Begriffe

Gefahrenklassen und -kategorien

Bezeichnen die Art der physikalischen Gefahr oder der Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt. Sie werden durch Piktogramme in Rautenform nach dem GHS /CLP -System der UN gekennzeichnet, die die älteren, orange hinterlegten EU -Kennzeichen ersetzt haben.

Gefahrenkennzeichnung umweltgefährdender Stoffe
GHS-Piktogramm 09: "Umweltgefährlich"

Ergänzende so genannte H-Sätze (Hazard- Statements) beschreiben die Art der Gefahr:

H2… = physikalische Gefahr

H3… = Gesundheitsgefahr

H4… = Umweltgefahr

Die so genannten P-Sätze (Precautioniary Statements) geben Sicherheitshinweise.

Gefahrgutklasse:

Ist die spezielle Einteilung von so genanntem Gefahrgut nach dem „ADR“-Übereinkommen der EU. Die Kennzeichnung von Transportverpackung und Fahrzeug erfolgt mit Gefahrzetteln bzw. auf den Fahrzeugen auch durch die orangefarbene Warntafel mit der Gefahrnummer (Kemlerzahl) und UN-Nummer. Die Piktogramme unterscheiden sich in der Gestaltung von den normalen Gefahrpiktogrammen.

GHS:

„Global harmonisiertes System“ der UN, schreibt weltweit einheitlich die Einstufung von Chemikalien und deren Gefahren sowie deren Kennzeichnung vor.

CLP:

EU-Verordnung über die Einstufung (Classification), Kennzeichnung (Labelling) und Verpackung (Packaging) von Stoffen und Gemischen; setzt die GHS-Modellvorschriften für Europa um.

REACH:

Diese EU-Chemikalienverordnung vereinheitliche 2007 das geltende Chemikalienrecht. Sie basiert auf dem Prinzip der Eigenverantwortung der Industrie. Der Name bezieht sich auf die Registrierung (R), Bewertung (E=Evaluation), Zulassung (A=Authorisation) und Beschränkung von Chemikalien (CH). Die Agentur ECHA in Helsinki organisiert und kontrolliert REACH.

BIOZID-Verordnung:

Regelt seit 2013 die Bereitstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen von Bioziden und ihren Wirkstoffen.

Tipp: Zu den drei wichtigsten Verordnungen gibt es ein umfangreiches Service- und Info-Portal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: www.reach-clp-biozid-helpdesk.de

Executive Magazin - Gefahrstoffe mg$

Kontaktieren Sie uns

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung