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Gesetzeskonforme und sichere Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken

Die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten stellt Unternehmen in Produktion, Laboren und Logistik vor besondere Herausforderungen. Bereits geringe Mengen von Stoffen mit niedrigem Flammpunkt können im Brandfall erhebliche Schäden verursachen – für Mitarbeitende, Sachwerte und Betriebsabläufe. Gleichzeitig gelten klare gesetzliche Vorgaben, die eine sichere und gesetzeskonforme Aufbewahrung vorschreiben.

Diese Seite gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die Anforderungen an die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten im Betrieb, erläutert die Unterschiede zwischen aktiver und passiver Lagerung und zeigt, warum ein geeigneter Sicherheitsschrank die zentrale Schutzmaßnahme darstellt.

Was versteht man unter entzündbaren Flüssigkeiten?

Entzündbare (oder brennbare) Flüssigkeiten gelten als Gefahrstoffe die, einmal entzündet, an der Luft selbstständig brennen. Ein entscheidendes Kriterium ist hierbei der Flammpunkt einer Substanz. Hierunter versteht man die niedrigste Temperatur, bei der sich über einem Stoff ein zündfähiges Dampf-Luft-Gemisch bilden kann. Trifft dieses Gemisch auf eine Zündquelle, kann es zu einer Entzündung oder Explosion kommen. Je niedriger der Flammpunkt, desto höher ist das Gefährdungspotenzial im normalen Arbeitsumfeld.

Abhängig von ihrer Brandgefahr – basierend auf dem Flamm- und Siedepunkt – werden brennbare Flüssigkeiten in vier Kategorien eingeteilt. Die Einteilung entsprechend der CLP-Verordnung wird auf drei der Kategorien angewandt und kann den H-Sätzen 224, 225 und 226 der Produktetiketten entnommen werden. Petroleumprodukte werden unabhängig von ihrem Flammpunkt in eine vierte Kategorie eingestuft.

KategorieBeispieleH-SatzFlammpunktWortlautKennzeichnungSignalwort
1Isopetan, DiethyletherH224< 23 °C – ≤ 35°C Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbarGefahr
2Aceton, EthanolH225< 23 °C – ≤ 35°C Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbarGefahr
3Lacke, viele LösungsmittelH226≥ 23 °C – ≤ 60 °C Flüssigkeit und Dampf entzündbarAchtung
4Heizöl, DieselH226BrennbarGefahr

Aktive und passive Lagerung

Passive Lagerung

Bei der passiven Lagerung handelt es sich um die reine Aufbewahrung entzündbarer Flüssigkeiten in dafür geeigneten Behältern. Die Behälter müssen dicht verschlossen bleiben. Es darf keine unmittelbare Nutzung in Form von Abfüll- oder Entleerungsvorgängen erfolgen.

Aktive Lagerung

Von aktiver Lagerung spricht man, wenn entzündbare Flüssigkeiten regelmäßig entnommen oder umgefüllt werden. Hier entstehen zusätzliche Gefährdungen durch die Freisetzung von Dämpfen aus geöffneten Behältern und damit einhergehend ein erhöhtes Zündrisiko. Für diese Nutzung sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.

Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen an das Lagern entzündbarer Flüssigkeiten

In Deutschland wird die Lagerung von Gefahrstoffen durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geregelt. Für den ordnungsgemäßen Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten kommt darüber hinaus die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zur Anwendung.

Allgemeine Anforderungen

Unternehmen sind verpflichtet Gefahrstoffe so aufzubewahren oder zu lagern, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. Unter Lagern versteht man das Aufbewahren von Gefahrstoffen zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung z. B. zur Beförderung oder zur Entladung ein, wenn diese nicht binnen 24 Stunden nach ihrem Beginn oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Missbrauch oder Fehlgebrauch sind zu verhindern. Die Aufbewahrung von Gefahrstoffen in Lebensmittelgefäßen ist verboten.


Daraus ergeben sich die folgenden Kriterien und Schutzmaßnahmen:

  • Lagerung nur in geeigneten, dicht verschlossenen Behältern
  • Begrenzung der Lagermengen im Arbeitsraum
  • Schutz vor unbefugtem Zugriff
  • Vermeidung von Zündquellen
  • Kennzeichnung gemäß Gefahrstoffrecht
  • Bereitstellung geeigneter Löschmittel
  • Auffangmöglichkeiten bei Leckagen




Auch leere, ungereinigte Behälter unterliegen den gleichen Sicherheitsbestimmungen wie gefüllte!


Der Flammpunkt bzw. die jeweilige Kategorie ist auch ausschlaggebend, welche Mengen einer entzündbaren Flüssigkeit unter bestimmten Bedingungen gelagert werden dürfen.

KategorieMaximale Lagermenge ohne LagerraumMaximale Lagermenge ohne Lagerraum/Sicherheitsschrank
120 kg (max. 10 kg davon extrem entzündlich) >200kg
220 kg (max. 10 kg davon extrem entzündlich) >200kg
3100kg>1000kg
41000kg1000kg
Lagerverbote und Einschränkungen

Die Menge an brennbaren Flüssigkeiten, die in einem Arbeitsbereich vorgehalten werden darf, ist beschränkt auf das, was während eines Arbeitstags oder einer Schicht benötigt wird. Mengen, die darüber hinausgehen, müssen in entsprechend ausgestatteten Lagerräumen untergebracht werden außer ein geeigneter Sicherheitsschrank wird zur Lagerung genutzt.

Darüber hinaus ist nicht jeder Bereich im Betrieb für die Lagerung entzündlicher Stoffe geeignet oder zugelassen. Um Brände, Explosionen oder Gefährdungen zu vermeiden, dürfen entzündbare Flüssigkeiten in folgenden Bereichen weder gelagert noch kurzzeitig abgestellt werden:

  • Flucht- und Rettungswege
  • Treppenhäuser
  • Bereiche, in denen es zu Hitzeeinwirkung kommen kann
  • Pausen- und Sozialräume
  • Durchgänge mit Publikumsverkehr



Auch Verkehrswege und stark frequentierte Arbeitsbereiche sind kritisch zu bewerten. Ziel ist stets, die Ausbreitung eines Brandes zu verhindern und sichere Evakuierungswege zu gewährleisten.

Wo werden entzündbare Flüssigkeiten typischerweise benötigt?

In vielen Unternehmen gehören entzündbare Flüssigkeiten zum Arbeitsalltag. Typische Einsatzbereiche sind:

  • Produktionsbetriebe: Lacke, Verdünner, Reinigungsmittel, Lösungsmittel, technische Flüssigkeiten
  • Werkstätten: Benzin, Bremsenreiniger, Öle, Gefahrstoffgebinde, Spraydosen
  • Labore und Prüfabteilungen: Chemikalien mit niedrigem Flammpunkt, selbstentzündliche Substanzen

Oft werden diese Stoffe unmittelbar im Arbeitsbereich benötigt. Genau hier entsteht jedoch ein erhöhtes Risiko, wenn keine geeigneten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Neben organisatorischen Maßnahmen wie Gefährdungsbeurteilung, regelmäßigen Unterweisung der Mitarbeitenden, Dokumentation der Lagermengen und der regelmäßigen Kontrolle des Lagerzustands stehen technische Maßnahmen wie die Verwendung geeigneter Sicherheitsschränke im Vordergrund.

Warum ein geeigneter Sicherheitsschrank unverzichtbar ist

Sicherheitsschränke zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten werden primär nach ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit in Typen klassifiziert. Dies wird durch die europäische Norm DIN EN 14470-1 geregelt. Diese Klassifizierung gibt an, wie viele Minuten vergehen, bis im Falle eines Brandes die Temperaturen im Schrankinneren um 180 K ansteigen (die Einheit K = Kelvin wird für die Angabe von Temperaturdifferenzen verwendet).

Die wichtigsten Typklassifizierungen nach DIN EN 14470-1 sind

Typ 90: Bietet den höchsten Schutz, mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 Minuten. Diese Schränke sind der Standard für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Arbeitsräumen gemäß DIN EN 14470-1 und TRGS 510 und können uneingeschränkt eingesetzt werden. Diese Schränke besitzen eine Brandschutzdämmung, Brandschutzprüfung und im Brandfall selbstschließende Türen.

Typ 60: Bietet eine Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 60 Minuten.

Typ 30: Bietet eine Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 30 Minuten und ist nur eingeschränkt zur Aufnahme entzündbarer Medien in Arbeitsräumen zugelassen.

Typ 15: Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 15 Minuten.

Typ 0: Bietet nur Schutz gegen physische Einflüsse, kein Brandschutz.

Sicherheitsschränke vom Typ 90 (F90) gelten heute als bestmöglicher Standard zur Lagerung von Gefahrstoffen in Arbeitsräumen. Gerade in Produktions- oder Logistikbereichen, in denen Stoffe unmittelbar verfügbar sein müssen, stellt der Sicherheitsschrank Typ 90 die praktikabelste und rechtssicherste Lösung dar.

Die Verwendung von Typ 90 Sicherheitsschränken nach EN 14470-1 zur Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Arbeitsräumen bietet klare Vorteile:

Hinweis: In Abstimmung mit den örtlichen Feuerwehren ist die Aufstellung von Sicherheitsschränken auch in Fluren möglich, wenn dadurch die Fluchtwegebreite nicht eingeschränkt wird. Bitte informieren Sie sich hierzu bei den zuständigen Stellen.

Explosionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Sicherheitsschränken

Zoneneinteilung

Ex-Zonen (Explosionsschutz-Zonen) unterteilen Bereiche mit Explosionsgefahr basierend auf der Häufigkeit und Dauer einer explosionsfähigen Atmosphäre. Für Gase, Dämpfe oder Nebel werden nach ATEX folgende Zonen unterschieden:

  • Zone 0: Ständig, über lange Zeiträume oder häufig
  • Zone 1: Gelegentlich im Normalbetrieb
  • Zone 2: Selten und nur kurzzeitig



Die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten erfordert zwingend ein Explosionsschutzkonzept, um Zündquellen zu vermeiden und explosive Atmosphären (Ex-Zone 1 oder 2 im Schrankinneren) zu beherrschen.

Der Innenraum von Sicherheitsschränken nach DIN EN 14470-1 ist laut DGUV Regel 113-001 (EX-RL) bei aktiver, überwachter technischer Abluft (mind. 10-facher Luftwechsel/h) meist zonenfrei, sofern ausschließlich verschlossene Gebinde gelagert werden. Ist der Schrank nicht belüftet oder werden offene/undichte Gebinde gelagert, ist der gesamte Innenraum als Zone 2 (selten/kurzzeitig explosionsfähige Atmosphäre) einzustufen. Das Innere der Abluftleitung wird in dieselbe Zone wie der Schrankinnenraum eingestuft. Für den Arbeitsbereich außerhalb eines technisch belüfteten Sicherheitsschranks ist in der Regel keine Zone festzulegen, sofern keine anderen Emissionsquellen vorhanden sind.

Eine verbindliche Einteilung muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person erfolgen!





Technische Lüftung

Die Notwendigkeit einer technischen Lüftung sowie die spezifischen Anforderungen sind in verschiedenen Vorschriften geregelt, unter anderem in der TRGS 510 (Technischen Regeln für Gefahrstoffe) und der Norm DIN EN 14470-1 für Sicherheitsschränke für entzündbare Flüssigkeiten.

Eine technische Lüftung für Sicherheitsschränke ist entscheidend, um im Normalbetrieb das Entstehen einer explosionsfähigen Atmosphäre im Schrankinneren zu verhindern und Dämpfe sicher abzuführen . Die Abluft muss dabei in der Regel an eine ungefährdete Stelle, meist ins Freie, geleitet oder über einen Umluftfilter gereinigt werden.

Die Hauptfunktion der technischen Lüftung besteht darin, kontinuierlich potenziell gefährliche Gase oder Dämpfe, die aus gelagerten Chemikalien austreten könnten, abzusaugen. Da viele brennbare Dämpfe schwerer als Luft sind, setzen sie sich in Bodennähe ab, weshalb die Absaugung üblicherweise im unteren Bereich des Schranks erfolgt. Durch diesen kontinuierlichen Luftwechsel wird die Konzentration der Dämpfe unterhalb relevanter Grenzwerte (z. B. der Explosionsgrenze) gehalten.

Bei der Lagerung von leicht flüchtigen oder toxischen Stoffen ist oft ein Mindestluftwechsel vorgeschrieben, typischerweise ein zehnfacher Luftwechsel pro Stunde. Für brennbare Flüssigkeiten in technisch belüfteten Arbeitsräumen kann die technische Lüftung die Größe der explosionsgefährdeten Zone um den Schrank herum verringern. Die Lüftungsfunktion muss in der Regel überwacht werden. Fällt die Lüftung aus, muss dies durch ein optisches oder akustisches Signal angezeigt werden, und es müssen ggf. Ersatzmaßnahmen getroffen

Umluftfilteraufsatz




Alternativ zur technischen Lüftung kann eine Umluftfiltereinheit verwendet werden, die eine Belüftung ohne direkten Anschluss an ein Abluftsystem ermöglicht, indem sie die Schadstoffe herausfiltert und die Luft und gereinigt in den Raum zurückführt. Umluftfiltereinheiten eignen sich besonders, wenn eine bauliche Anbindung an ein Abluftsystem nicht möglich ist. Eine regelmäßige Wartung und kontinuierliche Filterüberwachung sind unbedingt erforderlich.

Geeignete Sicherheitsschränke nach DIN EN 14470-1 – die wesentlichen Anforderungen

Sicherheitsanforderungen

  • Minimierung des Brandrisikos im Zusammenhang mit der Lagerung von brennbaren Stoffen und Schutz des Schrankinhalts im Brandfall über eine bekannte (geprüfte) Zeitspanne.
  • Minimierung der in die Arbeitsumgebung abgegebenen Dämpfe.
  • Rückhaltung möglicher Leckagen im Schrankinneren.
  • Die Norm fordert genügend Zeit für Personal, den Arbeitsraum zu verlassen, und ausreichend Zeit für Feuerwehrleute, in das Gebäude zu gelangen, bevor durch die gelagerten brennbaren Stoffe ein unkontrollierter Brand entsteht.

Feuerwiderstandsfähigkeit

  • Test in einer geeigneten Brandkammer als einzelner, freistehender Schrank.
  • Der gesamte Schrank muss gleichen Hitzebedingungen ausgesetzt sein.
  • Beflammung gemäß der Einheitstemperaturkurve EN 1363-1 (5.1.1).
  • Der Temperaturanstieg wird im Schrank gemessen (13 Messstellen auf den Oberflächen und der Luft)
  • Klassifizierung des Schranks als Typ 15, 30, 60 oder 90.

Türen

  • Müssen von jeder Stellung aus komplett schließen (Schließzeit max. 20 Sekunden).
  • Eingebaute Feststellanlagen müssen festgestellte Türen bei einer Temperatur von 50 °C (+0/-10 °C) auslösen.

Lüftung

  • Zu- und Abluftöffnungen sind vorgeschrieben.
  • Die Lüftungsöffnungen müssen bei einer Temperatur von 70 °C (±10 °C) automatisch schließen.

Böden und Auszüge

  • Die Böden und Auszüge müssen die vom Hersteller angegebene Traglast während der Branddauer tragen können.

Bodenauffangwanne

  • Die Bodenauffangwanne muss nach der Branddauer ihre Funktionsfähigkeit beibehalten.
  • Sichtprüfung (füllen der Bodenauffangwanne mit Wasser).

Mitzuliefernde Informationen

Bedienungsanleitung mit Angaben zur maximalen Belastung von Böden oder Auszügen des Schrankes, Volumen der Bodenauffangwanne, Empfehlungen für Überprüfung und Wartung, Konformitätserklärung des Herstellers oder Konformitätsbescheinigungen einer autorisierten Materialprüfanstalt.

Kennzeichnung und Beschriftung


  • Hinweis: Türen nach Gebrauch geschlossen zu halten.
  • Warnsymbole „Caution: risk of fire“ und „Fire: open light and smoking forbidden“ gemäß ISO 3864
  • Die Feuerwiderstandsfähigkeit in Minuten gemäß DIN EN 14470-1
  • Name und/oder Warenzeichen des Herstellers
  • Modellnummer und Baujahr

Ein geprüfter Sicherheitsschrank bietet:


  • Schutz von Mitarbeitenden
  • Reduzierung von Brand- und Explosionsrisiken
  • Geprüften Feuerwiderstand
  • Automatische Türschließung im Brandfall
  • Rauchdichte Konstruktion
  • Integrierte Bodenauffangwanne
  • Lüftungsanschluss oder Umluftfilter
  • Schutz des Schrankinhalts
  • Zeitgewinn für Evakuierung und Brandbekämpfung
  • Einhaltung der TRGS 510
  • Kennzeichnung nach GHS
  • Reduzierung von Haftungsrisiken



Typ-90-Sicherheitsschränke erfüllen die hohen Brandschutzanforderungen und ermöglichen die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten im Arbeitsbereich.

Sicher und gesetzeskonform durch die richtige Lagerlösung

Die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten ist kein Randthema, sondern ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Unternehmen sind verpflichtet, Gefährdungen systematisch zu minimieren und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Wer frühzeitig auf geprüfte Sicherheitsschränke setzt, schafft klare Strukturen, schützt sein Unternehmen und erfüllt gesetzliche Anforderungen zuverlässig.

Entdecken Sie unsere Lösungen für die sichere und gesetzeskonforme Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten und finden Sie die passende Ausführung für Ihren Bedarf.

Erklärung der verwendeten Begriffe und Abkürzungen

ATEX:
Steht für „Atmosphères Explosibles“ (explosionsfähige Atmosphären) und bezeichnet zwei EU-Richtlinien (2014/34/EU für Produkte, 1999/92/EG für Betreiber), die den Explosionsschutz regeln. Sie verpflichten Hersteller zur Kennzeichnung von Geräten für gefährliche Bereiche und Anlagenbetreiber zur Zoneneinteilung (0-2 für Gas, 20-22 für Staub).

CLP:
Die CLP-Verordnung ist eine EU-Chemikalienverordnung und steht für Classification, Labelling and Packaging also für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Die CLP-Verordnung setzt das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der UNO im europäischen Wirtschaftsraum um.

DIN EN 14470-1:
Europäische Norm für Sicherheitsschränke zur Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Arbeitsräumen. Sie klassifiziert Schränke basierend auf ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit Sie regelt den Brandschutz, Leckagerückhaltung und Lüftungsanforderungen.

EN 1363-1:
Europäische Basisnorm für Feuerwiderstandsprüfungen. Sie legt die allgemeinen Anforderungen und Grundsätze fest, nach denen Bauteile auf ihre Widerstandsfähigkeit gegen Feuer getestet werden.

GefStoffV:
Die Gefahrstoffverordnung ist eine deutsche Arbeitsschutz-Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen. Die Verordnungsermächtigung ist im Chemikaliengesetz (ChemG) enthalten. Seit 2005 ist auch das Arbeitsschutzgesetz gesetzliche Grundlage für die GefStoffV.

GHS:
Steht für Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals, ein global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Es wird alle zwei Jahre aktualisiert, so dass bei jedem Bezug auf das GHS der aktuelle Stand berücksichtigt werden muss.

H- und P-Sätze:
Die Gefahren- und Sicherheitshinweise (hazard statements und precautionary statements) sind standardisierte, kurze Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe, die im Rahmen des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) verwendet werden.

ISO 3864:
Die Normenreihe ISO 3864 definiert internationale Standards für Sicherheitsfarben, Sicherheitszeichen und Markierungen in Arbeitsstätten sowie öffentlichen Bereichen, um Unfälle und Gesundheitsgefahren durch eine einheitliche, sprachunabhängige Kennzeichnung zu verhindern.

TRGS:
Die Technische Regeln für Gefahrstoffe gehören zu den bundesdeutschen Technischen Regeln für den gewerblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie geben den aktuellen Stand der Technik, aktuelle Informationen zur Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.

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