Wie Sie die Gesetze für Abfallbeseitigung in Ihrem Betrieb richtig umsetzen
Das Plastikspielzeug mit den leeren Batterien, die kaputte Computermaus oder die alten Holzregale, die beim letzten Umzug liegengeblieben sind. Der eine oder andere Haushaltsmüll landet schnell mal in der Restmülltonne, obwohl er eigentlich gesondert entsorgt werden müsste – meist bleibt das unbemerkt.
Im Betrieb schauen die Behörden jedoch genauer hin, wenn es sich um die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfall handelt. Die Müllbeseitigung muss nach bestimmten Vorschriften organisiert sein und zudem nachvollziehbar dokumentiert werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, weshalb das Abfallmanagement so entscheidend ist. Zudem finden Sie die wichtigsten Abfallgesetze und Tipps zur praktischen Umsetzung der Abfallhierarchie in Ihrem Betrieb.
Weshalb existieren Gesetze für den Umgang mit Abfall?
Was mit unserem Abfall geschieht, nachdem wir ihn beseitigt haben, entwickelt sich zu einer immer brisanteren Fragestellung. Die richtige Entsorgung geht über das Vermeiden von Plastik und Verpackungen hinaus.
Viele Abfälle, wie Batterien oder Energiesparlampen enthalten Schadstoffe, die auf keinen Fall in die Umwelt gelangen sollten. Andere Produktbestandteile, wie bestimmte Metalle in Elektrogeräten kann man zudem wiederverwenden. Werden die Geräte also korrekt recycelt, müssen weniger neue Ressourcen verbraucht werden.
In Deutschland sollen die Abfallgesetze sicherstellen, dass sowohl Haushalte als auch Unternehmen ihre Abfallmenge verringern und den anfallenden Müll korrekt entsorgen. In Betrieben wird die ordnungsgemäße Müllbeseitigung zudem von den Behörden kontrolliert. Achten Sie daher darauf, dass Sie in Ihrem Betrieb stets die aktuellen Regelungen beachten.
Welche Abfallgesetze gelten im Betrieb?
Die grundlegenden Rahmenbedingungen für den Umgang mit Abfall werden auf EU-Ebene festgelegt. Auf diese Weise sorgt man dafür, dass alle Mitgliedstaaten eine gemeinsame Abfallpolitik verfolgen – also in Sachen Abfall auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten. Die wichtigste dieser EU-Richtlinien ist wohl die Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG).
Wie Sie jedoch in Ihrem Betrieb konkret mit Abfällen umgehen sollten, verrät diese Richtlinie nicht. Die Länder haben den Auftrag, die EU-Abfallrahmenrichtlinie in praktische Gesetze auf Ebene des jeweiligen Mitgliedstaats umzusetzen. Die richtige Handhabung von Abfall in einem deutschen Unternehmen regelt also immer noch das deutsche Gesetz. Im Bundesstaat existiert dafür das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Das KrWG beschreibt zentrale Begrifflichkeiten und Vorgehensweisen zum Thema Produktabfälle und Abfallbeseitigung. Dort wird zum Beispiel definiert, was als „Abfall“ bezeichnet wird (↗ KrWG § 3 Begriffsbestimmungen und § 5 Ende der Abfalleigenschaft) und welche Maßnahmen zur vorschriftsgemäßen Entsorgung ergriffen werden sollten.
Mehr über die wichtigen Regelungen im Rahmen des KrWG erfahren Sie im Kapitel "Fachgerechtes Abfallmanagement im Betrieb in 5 Schritten" in diesem Beitrag.
Das Bundesgesetz wird zudem durch landesweite und kommunale Vorschriften ergänzt. Die Länder und Kommunen legen selbst einige Details zum Beseitigungsprozess fest, die sich in jedem Bundesland oder jeder Stadt unterscheiden. Darunter fällt beispielsweise die Bestimmung der entsorgungspflichtigen Behörden oder die Gebührenregelungen.
Zuletzt gibt es noch Regelungen, bei denen es weniger um die Regierungsebene, als um die Vorgehensweise für spezielle Abfallarten geht: die abfallbezogenen Vorschriften. Gemeint sind Abfälle wie Batterien (BattG), Elektronik (ElektroG), Verpackungen (VerpackV), Bioabfälle (BioAbfV) oder Altöl (AltölV). Hier finden Sie eine Liste mit allen besonderen Vorschriften.
Wichtig für das Abfallmanagement in Ihrem Betrieb ist zudem die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Welche Abfälle als gefährlich eingestuft werden, ist in der Abfallverzeichnis-Verordnung festgelegt.
Alle aktuellen Gesetze und Vorschriften zum Download finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Fachgerechtes Abfallmanagement im Betrieb in 5 Schritten – So geht’s
Die fünfstufige Abfallhierarchie (↗ KrWG § 6 Abfallhierarchie) bildet das Kernelement des KrWG. Sie legt fest, wie mit Abfällen umgegangen werden soll. In vielen Betrieben wird für diese Aufgaben sogar ein Abfallbeauftragter eingestellt, der die Berücksichtigung der Abfallhierarchie sicherstellt und alle Vorgänge dokumentiert.
Für jede Stufe dieser Rangfolge haben wir einige praktische Tipps für Sie zusammengestellt.
1. Vermeidung
Welche Möglichkeiten gibt es in Ihrem Betrieb, Verpackungen und andere Produktabfälle komplett zu eliminieren? Zu folgenden Maßnahmen zur Abfallvermeidung rät das Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz:
- Senken der Abfallmenge
Die beste Option für Ihren Betrieb und die Umwelt: Wo kein Müll ist, muss auch keiner entsorgt werden. - Schadstoffreduzierung
In manchen Fällen lässt sich der Abfall nicht komplett umgehen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, auf Produkte umzusteigen, deren Abfälle weniger schädliche Auswirkungen haben. Für Verpackungen aus Kunststoff werden beispielsweise immer mehr Alternativen entwickelt, die aus Reststoffen wie Maisstroh, Sägemehl oder sogar Essensresten hergestellt werden. - Erfahrungsaustausch
Ihre Mitarbeiter, die tagtäglich mit Produkten und Verpackungen arbeiten, haben oft sehr gute Ideen, wie Abfälle vermieden werden können. - Vermittlung des Ziels
Wichtig ist, dass alle Beschäftigten über das Ziel der Müllreduktion informiert sind. Noch besser ist es, wenn Sie einen bestimmten Richtwert festlegen können, den Sie bis zu einem Zeitpunkt gemeinsam erreichen möchten. Das steigert die Motivation.
2. Wiederverwendung
- Reparieren: Besonders Elektrogeräte können oft repariert werden, anstelle sie zu entsorgen und neue Geräte zu kaufen.
- Wiederverwenden: Verpackungen oder andere Materialien sollten Sie, wenn möglich, aufheben und wiederverwenden.
In dieser Stufe geht es darum, die Lebensdauer von Geräten und Produkten zu verlängern, um die Menge an Abfall im Betrieb zu reduzieren. Viele andere Produktbestandteile lassen sich zudem mehr als einmal für denselben Zweck verwenden.
3. Recycling
Abfall zu recyceln, ein Material also wieder in den Kreislauf zurückzuführen, ist lediglich die drittbeste Option. Weshalb? Dieser Prozess kostet Energie und oft müssen dabei neue Rohstoffe verwendet werden.
Dennoch ist es wichtig, alle Bestandteile, die erneut verarbeitet werden können, getrennt zu sammeln und zu recyclen. Die meisten Betriebe arbeiten für den eigentlichen Recyclingvorgang mit der zuständigen Recyclingstelle zusammen.
Es ist entscheidend, dass alle Abfälle im Betrieb von Anfang an mit System getrennt werden. Welche Materialien Sie trennen und in verschiedenen Behältern sammeln sollten, schreibt die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vor. Stellen Sie also sicher, dass geeigneteWertstoffsammler in Ihrem Betrieb zur Verfügung stehen und alle Mitarbeiter über die korrekte Trennung informiert sind.
4. Verwertung
Diese Stufe sieht vor, dass Materialien verbrannt werden, durch die Strom oder Wärme erzeugt werden kann. Beachten Sie dabei, dass nur Rohstoffe für die energetische Verwertung geeignet sind, bei deren Verbrennung keine Schadstoffe freigesetzt werden. Auch diese Abfälle werden in der Regel im Betrieb gesammelt und dann an die zuständige Verwertungsstelle übergeben.
5. Beseitigung
Kann keine der obigen Strategien angewendet werden, ist der Abfall bei der zuständigen Mülldeponie zu entsorgen. Beachten Sie an dieser Stelle die Sondervorschriften für den Transport und die Beseitigung von gefährlichen Abfällen und Sondermüll.
Besonders für gefährliche Abfälle ist der Nachweis über die Entsorgung wichtig. Übernahmescheine von Entsorgungsstationen müssen Sie drei Jahre aufbewahren.
Der Schutz von Umwelt und Ressourcen ist uns bei KAISER+KRAFT besonders wichtig. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung in Ihrem Betrieb. Werfen Sie einen Blick in unsereProduktwelt fürs Abfallmanagement.
Schon gewusst
Ob Sie in Ihrem Betrieb erfolgreich Abfallvermeidungsmaßnahmen anwenden, lässt sich überprüfen. In dieser Publikation des Umweltbundesamts finden Sie geeignete Maßstäbe und Indikatoren zur Erfolgskontrolle.
achtung
Material, das Sie wiederverwenden möchten, sollte in geeigneten Sammelbehältern zusammengeführt, geprüft und gegebenenfalls gereinigt werden.
Wichtig
Der Abfallanteil aus den Stufen (2) Wiederverwendung, (3) Recycling und (4) Verwertung soll laut KrWG § 14 bis 1. Januar 2020 mindestens 70 % des Abfalls im Betrieb einnehmen. Das bedeutet, dass Unternehmen verstärkt dafür sorgen müssen, dass der anfallende Müll wiederverwendet werden kann.
Kontaktieren Sie uns
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung