Wie Sie die Gesetze für Abfallbeseitigung in Ihrem Betrieb richtig umsetzen

2021/08/08

Das Plastikspielzeug mit den leeren Batterien, die kaputte Computermaus oder die alten Holzregale, die beim letzten Umzug liegengeblieben sind. Der eine oder andere Haushaltsmüll landet schnell mal in der Restmülltonne, obwohl er eigentlich gesondert entsorgt werden müsste – meist bleibt das unbemerkt.  

Im Betrieb schauen die Behörden jedoch genauer hin, wenn es sich um die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfall handelt. Die Müllbeseitigung muss nach bestimmten Vorschriften organisiert sein und zudem nachvollziehbar dokumentiert werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, weshalb das Abfallmanagement so entscheidend ist. Zudem finden Sie die wichtigsten Abfallgesetze und Tipps zur praktischen Umsetzung der Abfallhierarchie in Ihrem Betrieb.

Weshalb existieren Gesetze für den Umgang mit Abfall?

Was mit unserem Abfall geschieht, nachdem wir ihn beseitigt haben, entwickelt sich zu einer immer brisanteren Fragestellung. Die richtige Entsorgung geht über das Vermeiden von Plastik und Verpackungen hinaus.

Viele Abfälle, wie Batterien oder Energiesparlampen enthalten Schadstoffe, die auf keinen Fall in die Umwelt gelangen sollten. Andere Produktbestandteile, wie bestimmte Metalle in Elektrogeräten kann man zudem wiederverwenden. Werden die Geräte also korrekt recycelt, müssen weniger neue Ressourcen verbraucht werden.

In Deutschland sollen die Abfallgesetze sicherstellen, dass sowohl Haushalte als auch Unternehmen ihre Abfallmenge verringern und den anfallenden Müll korrekt entsorgen. In Betrieben wird die ordnungsgemäße Müllbeseitigung zudem von den Behörden kontrolliert. Achten Sie daher darauf, dass Sie in Ihrem Betrieb stets die aktuellen Regelungen beachten.

Welche Abfallgesetze gelten im Betrieb?

Die grundlegenden Rahmenbedingungen für den Umgang mit Abfall werden auf EU-Ebene festgelegt. Auf diese Weise sorgt man dafür, dass alle Mitgliedstaaten eine gemeinsame Abfallpolitik verfolgen – also in Sachen Abfall auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten. Die wichtigste dieser EU-Richtlinien ist wohl die Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG).

Wie Sie jedoch in Ihrem Betrieb konkret mit Abfällen umgehen sollten, verrät diese Richtlinie nicht. Die Länder haben den Auftrag, die EU-Abfallrahmenrichtlinie in praktische Gesetze auf Ebene des jeweiligen Mitgliedstaats umzusetzen. Die richtige Handhabung von Abfall in einem deutschen Unternehmen regelt also immer noch das deutsche Gesetz. Im Bundesstaat existiert dafür das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

Das KrWG beschreibt zentrale Begrifflichkeiten und Vorgehensweisen zum Thema Produktabfälle und Abfallbeseitigung. Dort wird zum Beispiel definiert, was als „Abfall“ bezeichnet wird (↗ KrWG § 3 Begriffsbestimmungen und § 5 Ende der Abfalleigenschaft) und welche Maßnahmen zur vorschriftsgemäßen Entsorgung ergriffen werden sollten.

Mehr über die wichtigen Regelungen im Rahmen des KrWG erfahren Sie im Kapitel "Fachgerechtes Abfallmanagement im Betrieb in 5 Schritten" in diesem Beitrag.

Das Bundesgesetz wird zudem durch landesweite und kommunale Vorschriften ergänzt. Die Länder und Kommunen legen selbst einige Details zum Beseitigungsprozess fest, die sich in jedem Bundesland oder jeder Stadt unterscheiden. Darunter fällt beispielsweise die Bestimmung der entsorgungspflichtigen Behörden oder die Gebührenregelungen.

Zuletzt gibt es noch Regelungen, bei denen es weniger um die Regierungsebene, als um die Vorgehensweise für spezielle Abfallarten geht: die abfallbezogenen Vorschriften. Gemeint sind Abfälle wie Batterien (BattG), Elektronik (ElektroG), Verpackungen (VerpackV), Bioabfälle (BioAbfV) oder Altöl (AltölV). Hier finden Sie eine Liste mit allen besonderen Vorschriften.

Wichtig für das Abfallmanagement in Ihrem Betrieb ist zudem dieGewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Welche Abfälle als gefährlich eingestuft werden, ist in derAbfallverzeichnis-Verordnung festgelegt.

Alle aktuellen Gesetze und Vorschriften zum Download finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Fachgerechtes Abfallmanagement im Betrieb in 5 Schritten – So geht’s

Die fünfstufige Abfallhierarchie (↗ KrWG § 6 Abfallhierarchie) bildet das Kernelement des KrWG. Sie legt fest, wie mit Abfällen umgegangen werden soll. In vielen Betrieben wird für diese Aufgaben sogar einAbfallbeauftragter eingestellt, der die Berücksichtigung der Abfallhierarchie sicherstellt und alle Vorgänge dokumentiert.

Für jede Stufe dieser Rangfolge haben wir einige praktische Tipps für Sie zusammengestellt.

Schon gewusst

Ob Sie in Ihrem Betrieb erfolgreich Abfallvermeidungsmaßnahmen anwenden, lässt sich überprüfen. In dieser Publikation des Umweltbundesamts finden Sie geeignete Maßstäbe und Indikatoren zur Erfolgskontrolle.

achtung

Material, das Sie wiederverwenden möchten, sollte in geeigneten Sammelbehältern zusammengeführt, geprüft und gegebenenfalls gereinigt werden.

Wichtig

Der Abfallanteil aus den Stufen (2) Wiederverwendung, (3) Recycling und (4) Verwertung soll laut KrWG § 14 bis 1. Januar 2020 mindestens 70 % des Abfalls im Betrieb einnehmen. Das bedeutet, dass Unternehmen verstärkt dafür sorgen müssen, dass der anfallende Müll wiederverwendet werden kann.

Abfallbeseitigung im Betrieb mg$

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