Schützen Sie Ihre Mitatbeiter
3 Risikofaktoren für die Gesundheit am Arbeitsplatz: Luft, Licht, Lärm
Abgestandene Luft im Meeting-Raum, das Lager ohne Fenster und in der Produktionsstätte ein anhaltender Geräuschpegel. Ähnlich wie bei den meisten Arbeitnehmern werden Sie sich vermutlich auch einen Großteil Ihrer Arbeitsstunden in geschlossenen Räumen aufhalten.
Weil Raumklima, Beleuchtung und Akustik einen erheblichen Einfluss auf die Produktivität haben und sogar gesundheitsschädlich sein können, sind die Umgebungsbedingungen als Teilbereich der Ergonomie am Arbeitsplatz ein grundlegendes Thema für einen funktionierenden Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen.
In diesem Beitrag haben wir Ihnen die wichtigsten Anforderungen an den Arbeitsplatz zusammengefasst, die insbesondere die Faktoren Luft, Licht und Lärm betreffen. Zudem finden Sie hier selbstverständlich auch die passenden Produkte, mit denen Sie Ihre Büroräume in Bezug auf Klima, Beleuchtung und Akustik perfekt ausstatten können.
1. Das Raumklima
Auf den ersten Blick scheint "schlechte Luft" wohl kaum etwas zu sein, was die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb beeinträchtigen könnte. Ob die Atemluft in einer Arbeitsstätte jedoch offiziell als "gesundheitlich zuträglich" erachtet wird, hängt von einigen wichtigen Faktoren mit vorgegebenen Grenzwerten ab:
Temperatur
Bei zu hohen oder zu niedrigen Temperaturen nehmen Konzentration und Leistungsfähigkeit stark ab. Die optimale Raumtemperatur liegt bei 19 bis 20 °C für leichte und mittlere Tätigkeiten (laut ASR A3.5 „Raumtemperatur“).
Luftfeuchtigkeit
Zu hohe Luftfeuchtigkeit begünstigt die Schimmelbildung, was zu gesundheitlichen Problemen führen kann. Sehr niedrige Luftfeuchtigkeit sorgt für trockene Schleimhäute und hat eine Belastung der Atemwege und höhere Anfälligkeit für Krankheitserreger zur Folge. Die zugelassenen Grenzwerte für die relative Luftfeuchtigkeit hängen laut ASR A3.6 "Lüftung" von der Raumtemperatur ab und sollten zwischen 55 % und 70 % liegen.
Luftdynamik
Die Luftdynamik, also die Bewegung der Luft im Arbeitsraum, sollte zwischen 0,1 und 0,15 m/s liegen. Ist der Wert zu hoch, sprechen wir von schädlicher Zugluft. Wird die Luft zu wenig bewegt, erscheint der Raum stickig und das Atmen fällt schwerer.
Weitere Faktoren
Für die Beurteilung der Luftqualität spielen außerdem Faktoren wie Staub, Nikotinbelastung, CO2-Konzentration und Schadstoffe eine Rolle. Außerdem sollte die Wärmestrahlung beachtet werden, die durch Geräte oder im Sommer von außen entstehen kann.
Objektive Überprüfung des Raumklimas
Das Kälte- und Wärmeempfinden einzelner Mitarbeiter kann sehr subjektiv sein: Was sich für den einen wie kalte Zugluft anfühlt, ist für den Nächsten eine erfrischende Brise. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat daher einen praktischen Leitfaden „Beurteilung des Raumklimas – Handlungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen“ zusammengestellt.
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Schon gewusst?
Leiden auffällig viele Mitarbeiter im gleichen Gebäude an denselben Symptomen wie Atembeschwerden oder Halskratzen, die Ursachen können jedoch nicht gefunden werden, spricht man vom "Sick-Building-Syndrome". In diesem Fall sollten Sie eine objektive Beurteilung der Luftqualität oder eine Schadstoffmessung durchführen.
2. Die Beleuchtung
Der Einfluss von Licht auf unseren Biorhythmus lässt sich nicht leugnen: Dauerhaft dunkle Lichtverhältnisse können zu Müdigkeit, geringerer Leistungsfähigkeit und sinkender Motivation führen, während uns mehr Helligkeit aktiver werden lässt. Sie kennen dieses Phänomen wahrscheinlich aus der Winterzeit.
Ähnliche negative oder positive Folgen für Ihre Produktivität kann die Beleuchtung an Ihrer Arbeitsstätte bedeuten. Für die richtigen Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz gibt es also einiges zu beachten:
Tageslicht
Laut der "ASR A3.4 „Beleuchtung" müssen Arbeitsstätten "möglichst ausreichend Tageslicht erhalten", wobei eine Beleuchtung mit Tageslicht der Beleuchtung mit ausschließlich künstlichem Licht vorzuziehen ist. Außerdem ist die "Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze zu bevorzugen". Der Tageslichtquotient sollte bei mehr als 2 % liegen.
Künstliche Beleuchtung
Die Beleuchtungsstärke zusätzlicher Lampen wird in Lux angegeben. Für Büros und Lagerräume sollte der Mindestwert zwischen 200 – 300 lx liegen, wobei Tätigkeiten wie Lesen, Zeichnen oder Computernutzung 500 – 700 lx benötigen. In Fluren oder Ladeflächen reicht ein Mindestwert von 100 lx aus. Wir haben die passende Beleuchtung für Ihren Betrieb: Entdecken Sie jetzt Licht nach Maß von Experten. Hier geht’s zu den Waldmann Lichtlösungen.
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Achtung
Sehr grelles, direktes Licht, Reflexionen oder permanentes Flimmern können die Konzentration beeinträchtigen und sogar zu Unfällen führen. Zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb sollten Sie deshalb den Lichteinfall bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.
In unserem KAISER+KRAFT Ratgeber zur Arbeitsplatzbeleuchtung finden Sie zudem Wissenswertes über das richtige Licht für verschiedene Arbeitsbereiche wie Lager, Fertigung, Schreibtisch oder Werkstatt.
3. Akustik
Störende Geräusche oder ein kontinuierlicher Lärmpegel am Arbeitsplatz können die Konzentrationsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit verringern, die Risikobereitschaft und Fehlerquote erhöhen und somit die Sicherheit bei manuellen Tätigkeiten herabsetzen. Nicht zuletzt führt anhaltender Lärm zu Stress und kann langfristig schädliche Folgen für die Gesundheit haben (z. B. Beeinträchtigungen des Hörvermögens).
Vorgeschriebene Maximalwerte für Lärmbelästigung in Dezibel
Laut der Technischen Regeln für Arbeitsstätten A3.7 "Lärm" müssen für Tätigkeiten, die hohe Konzentration erfordern, maximal 55 dB(A) herrschen. Bei Ausführungen, die hauptsächlich Routinearbeiten beinhalten, dürfen 70 dB(A) nicht überschritten werden.
In Bereichen, in denen sich starker Lärm nicht vermeiden lässt (z. B. Produktion oder Lager), müssen Sie der Belastung im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes mit entsprechendem Lärmschutz entgegenwirken.
Zur groben Einschätzung
Flüstern ist ungefähr 30 dB(A) laut, Regen oder Kühlschrankgeräusche bei 50 dB(A), Schreien oder ein Rasenmäher liegen bei 70 dB(A) und eine Motorsäge oder Discomusik bei 110 dB(A).
Beurteilung von Geräuschpegel und Lärm
Auch starke oder schwache Lautstärke wird von verschiedenen Personen unterschiedlich wahrgenommen. Eine lärmbezogene Arbeitsplatzbegehung hilft aus diesem Grund, den Geräuschpegel in der Arbeitsstätte einzuschätzen und die Ursachen einer Lärmbelastung festzustellen. Hierbei sollten mindestens zwei Personen unabhängig voneinander während des normalen Betriebsablaufs die Geräuschkulisse und störenden Lärm beurteilen.
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Ergonomie am Arbeitsplatz liegt uns besonders am Herzen. Verlassen Sie sich also auf uns, wenn Sie Unterstützung bei der passenden Arbeitsschutzmaßnahme für Ihren Betrieb oder ergonomische Bürolösungen benötigen.