11 Antworten für Führungskräfte zum Thema Arbeitnehmerrecht.

2020/03/23

Mit dem komplexen Thema Arbeitsrecht muss sich jeder Unternehmer früher oder später beschäftigen. Schließlich regelt es die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Leider existiert bislang keine Rechtsquelle, die sämtliche Regelungen vereint. Diese sind stattdessen auf unzählige Quellen, wie das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Kündigungsschutzgesetz verteilt.

Damit Sie sich nicht im Gesetzesdschungel verlieren, haben wir die wichtigsten Fragen von Arbeitgebern über das Arbeitnehmerrecht in diesem Beitrag beantwortet.

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1. Wann dürfen Sie Überstunden von Ihren Angestellten verlangen?

Ihre Mitarbeiter müssen grundsätzlich nur dann Überstunden leisten, wenn sie durch entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag dazu verpflichtet sind. Gibt es diese Regelungen nicht, dann können Ihre Arbeitnehmer die Überstunden auch ablehnen.


In Ausnahmefällen erlaubt Ihnen das Arbeitsrecht allerdings, Ihre Angestellten zu Überstunden zu verpflichten. Dazu zählen Katastrophen wie Brände oder Überschwemmung sowie Ausnahmesituationen wie eine Krankheitswelle.

2. Wie lang dürfen Mitarbeiter maximal arbeiten?

Im Arbeitszeitgesetz ist festgelegt, dass Arbeitnehmer von Montag bis Samstag je acht Stunden arbeiten dürfen, maximal 48 Stunden pro Woche. Folgt Ihr Unternehmen einer normalen 40-Stunden-Arbeitswoche, sind also bis zu acht Überstunden zulässig. Sie können die Arbeitszeit kurzfristig auf bis zu 10 Stunden pro Tag ausweiten, wenn die zusätzlichen Stunden innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden.

Für Ihre minderjährigen Auszubildenden schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz besondere Bestimmungen vor. Diese dürfen bis zu acht Stunden pro Tag an maximal fünf Tagen der Woche arbeiten. Die Arbeit an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen ist nicht erlaubt.

3. Welche Pausen stehen Ihren Arbeitnehmern zu?

Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden steht Ihren Mitarbeitern eine Pause von 30 Minuten zu. Wird mehr als neun Stunden gearbeitet, sind es 45 Minuten Pause.


Des Weiteren haben Ihre Angestellten nach Arbeitsende ein Recht auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden, bevor Sie wieder mit der Arbeit beginnen. Diese kann in bestimmten Branchen, beispielsweise in der Gastronomie, der Landwirtschaft und im Gesundheitswesen, auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn ein entsprechender Ausgleich geschaffen wird.

4. Auf wie viele Urlaubstage haben Ihre Angestellten Anspruch?

Laut Bundesurlaubsgesetz haben Mitarbeiter, die an sechs Tagen die Woche arbeiten, einen Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage im Jahr. Arbeiten Sie an fünf Tagen in der Woche, stehen ihnen mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr zu. Werden die Urlaubstage nicht aufgebraucht, dürfen Beschäftigte bis zum 31. März des Folgejahres ihren Resturlaub nehmen.


Sie können Ihren Angestellten natürlich auch einen längeren Urlaubsanspruch gewähren. Beachten Sie zudem, dass für minderjährige Auszubildende andere Regelungen gelten. Unter 16-Jährigen stehen mindestens 30 Tage Urlaub zu, unter 17-Jährige bekommen mindestens 27 Tage und unter 18-Jährige erhalten mindestens 25 Tage.

5. Müssen Ihre Mitarbeiter nach Feierabend erreichbar sein?

Grundsätzlich müssen Ihre Angestellten nach Ende ihrer Arbeitszeit weder berufliche Anrufe entgegennehmen, noch E-Mails lesen oder beantworten. Sogar das Diensthandy darf nach abgeschaltet werden, solange der Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung keine andere Regelung vorsieht.


Eine Ausnahme gibt es, wenn die Arbeit an sich die Erreichbarkeit dringend erforderlich macht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihre Arbeitnehmer Bereitschaftsdienst leisten.

6. Welche Aufgaben dürfen Sie Ihren Angestellten übertragen?

Im Arbeitsvertrag halten Sie fest, welche Tätigkeiten Ihre Arbeitnehmer übernehmen und an welchem Ort sie diese ausführen werden. Möchten Sie zusätzliche Aufgaben zuweisen, dürfen dies laut Direktionsrecht nur gleichwertige Tätigkeiten sein. Beispielsweise können Sie Ihre Mitarbeiter nicht zu Reinigungsarbeiten verpflichten, wenn dies nicht in ihrem Vertrag festgelegt ist.

7. Wer zahlt die Arbeitskleidung?

Ist in Ihrem Betrieb aufgrund von Hygiene- oder Arbeitsschutzvorschriften das Tragen einer bestimmten Schutzkleidung vorgeschrieben, dann müssen Sie als Arbeitgeber für die Kosten aufkommen. Dazu zählt die Anschaffung und bei steriler Kleidung auch die Reinigung der Arbeitskleidung.


Benötigen Ihre Mitarbeiter allerdings nur herkömmliche Arbeitskleidung für ein einheitliches Erscheinungsbild im Kundenbereich, dann können Sie an den Kosten beteiligt werden. Eine einheitliche Regelung gibt es hier allerdings nicht. Beispielsweise könnten Sie die Kosten für die Erstausstattung übernehmen und alle weiteren Kleidungsstücke von Ihren Arbeitnehmern zahlen lassen.

8. Was ist in der Probezeit zu beachten?

Eine Probezeit dient dazu, das Arbeitsverhältnis mit Ihrem neuen Mitarbeiter zu testen. Sie können diese für eine maximale Dauer von sechs Monaten vereinbaren. Eine Verlängerung ist nicht zulässig. Sowohl Ihr Angestellter als auch Sie können während der Probezeit das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall in der Regel zwei Wochen.

9. Dürfen Sie über Ihre Mitarbeiter im Internet recherchieren?

Laut Bundesdatenschutzgesetz dürfen Sie personenbezogene Daten nur direkt bei Ihren Angestellten erheben. Das heißt, dass Recherchen auf Facebook und anderen sozialen Plattformen nicht zulässig sind. Es gibt allerdings Ausnahmen. Wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, dass Ihre Mitarbeiter den Ruf des Unternehmens auf sozialen Netzwerken schädigt, dann dürfen Sie sich auch dort Bilder und Posts ansehen.


Auf professionellen Netzwerken wie LinkedIn oder Xing dürfen Sie die Profile Ihrer Mitarbeiter und deren Beiträge ohne Einschränkungen betrachten, da dies der Zweck dieser Plattformen ist.

10. Wann dürfen Sie Arbeitnehmer kündigen?

Nach Ablauf der Probezeit und für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz. Wenn Sie einem Angestellten kündigen möchten, dann müssen Sie dafür mindestens einen dieser wichtigen Gründe vorbringen:

Personenbedingte Gründe (z. B. dauerhafte Krankheit des Arbeitnehmers)

Verhaltensbedingte Gründe (z. B. Arbeitsverweigerung)

Betriebsbedingte Gründe (z. B. permanente Auftrags- oder Umsatzeinbußen)

Bei einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis nicht sofort beendet, sondern erst nach dem Ablauf einer Frist. Die Kündigungsfrist richtet sich danach, wie lange der Arbeitnehmer bei Ihnen beschäftigt war. Bedenken Sie außerdem, dass für gewisse Mitarbeiter (z. B. Betriebsräte oder Schwangere) Sonderregelungen gelten.

11. Unter welchen Umständen darf ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden?

Eine fristlose Kündigung bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgelöst wird. Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich und gilt meist nur dann als zulässig, wenn eine Abmahnung vorausgegangen ist. Folgende Gründe könnten eine fristlose Kündigung rechtfertigen:

Schwerer Diebstahl

Arbeiten unter Alkoholeinfluss

Fremdenfeindliche Äußerungen

Schwere Beleidigung von Kollegen und Vorgesetzten

Fordern oder Annehmen von Schmiergeldern

Veröffentlichen von Geschäftsgeheimnissen

Sexuelle Belästigung

Bedenken Sie, dass Sie einem Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen fristlos kündigen müssen, nachdem Sie von den Tatsachen erfahren haben, die zur Kündigung führen. Ist diese Zeit verstrichen, dürfen Sie nur eine ordentliche Kündigung erteilen.

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