Rechtsgrundlagen und Vorschriften im Arbeitsschutz

Was Führungskräfte wissen sollten

2021/09/06

Die Sicherheit in Ihrem Betrieb ist bestimmt ein Thema, mit dem Sie sich regelmäßig beschäftigen. Schließlich ist die Gesundheit aller Mitarbeiter eine grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in Ihrem Unternehmen. Das Arbeitsschutzgesetz sorgt dafür, dass jedes Unternehmen seinen Pflichten zur Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen nachkommt. Aber was müssen Sie als Führungskraft beachten?

Mit der fortschreitenden Modernisierung der Arbeitsplätze in Lager und Produktion passen sich auch die Richtlinien für die Sicherheit der Mitarbeiter immer weiter an. Unternehmer und Führungskräfte sind gut beraten, sich einen Überblick über die wichtigsten Richtlinien zu verschaffen.

Gesetzliche Anforderungen auf einen Blick

Die Unternehmensführung ist dafür verantwortlich, dass die Arbeit im Betrieb für alle Mitarbeiter möglich ist, ohne Gesundheit und Sicherheit zu gefährden. Die Umsetzung der Richtlinien lässt sich zwar auf mehrere Mitarbeiter übertragen, die Verantwortung trägt aber weiterhin die Unternehmensleitung.

Zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes zählt, dass Unternehmer alle Arbeitsprozesse von vornherein planen und deren Gefahren einschätzen (oder von einer qualifizierten Fachkraft einschätzen lassen) müssen. Außerdem müssen Sie betriebsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung bereitstellen und für die sachgerechte Anschaffung, Verwendung, Prüfung und Wartung von Gerätschaften sorgen.

Arbeitsbedingungen und Dienstpläne zu schaffen, die gesundheitliche Schäden durch Lärm, psychischen Stress oder Überlastungen gar nicht erst zulassen, sind ebenfalls Aufgaben der Unternehmensleitung.

Verantwortung für Arbeitsschutz: Eine Frage an Führungskräfte

Wie kommen Sie als Führungskraft Ihren Arbeitsschutzpflichten am besten nach? Für Sie ist es wichtig zu wissen, wie Sie die Gefahren in Ihrem Betrieb am besten einschätzen oder einschätzen lassen können. Selbst wenn Sie diese Aufgabe an Teamleiter und Sicherheitsbeauftragte delegieren, tragen die Verantwortung weiterhin Sie selbst. Es liegt auch an Ihnen dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter den Richtlinien entsprechend geschult werden.

Selbst in kleinen Betrieben können Sie sich als Führungskraft nicht allein um die Betriebssicherheit kümmern, da Sie ja auch noch für das Tagesgeschäft verantwortlich sind. Daher sollten Sie sich überlegen, wie Sie die Erfüllung der gesetzlichen Grundlagen zum Arbeitsschutz sinnvoll auf Ihre Mitarbeiter aufteilen können und inwiefern Sie auf externe Hilfe zurückgreifen wollen.

Besonders wichtige Aspekte, mit denen Sie sich beschäftigen sollten, sind Abläufe und Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und der schnellen Versorgung, sollte es doch einmal zu einem Betriebsunfall kommen. Laut dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sollten Sie sich u. a. mit folgenden Fragen beschäftigen:

  • Wie können Sie verletzten Personen so schnell wie möglich ärztliche Hilfe zukommen lassen?
  • Wie können Sie garantieren, dass verletzte Personen umgehend kompetente erste Hilfe erhalten?
  • Wie können Sie sicherstellen, dass Berufsanfänger richtig geschult werden und dass Geräte den Richtlinien entsprechend angeschafft, betrieben, gewartet und entsorgt werden?


Fragen zur Gestaltung von Dienstplänen und Aufgabenverteilungen sind ebenfalls Dinge, mit denen Sie sich als Führungskraft beschäftigen sollten. Prüfen Sie, ob der jeweilige Arbeitsplatz, die Belastungen während der Arbeit und die Einteilung der Arbeitszeit die Gesundheit Ihrer Angestellten kurz-, mittel- und langfristig gefährdet. Auch hier können Sie sich Hilfe von einem spezialisierten Sicherheitsberater holen, tragen aber weiterhin die Verantwortung.

Nichtwissen gilt nicht: Informationspflichten für Führungskräfte

So viel zu Ihren grundlegenden Aufgaben im Arbeitsschutz. Für detaillierte Informationen zu den individuellen Bedingungen und Richtlinien Ihres Betriebes, informieren Sie sich am besten noch einmal persönlich beim Bundesamt für Justiz. Sollte es zu einer Gesetzesverletzung kommen, schützt es Sie nicht, wenn Sie bzw. beteiligte Mitarbeiter nicht über die entsprechenden Richtlinien und Gesetze Bescheid gewusst haben. Daher haben Sie als Führungskraft die Pflicht, sich selbst sowie Ihre Mitarbeiter mit allen nötigen Informationen zu versorgen.

Checkliste: 9 Empfehlungen für mehr Rechtssicherheit

Sie haben sich jetzt einen groben Überblick über die wichtigsten Grundlagen des Arbeitsschutzes verschafft. Und Sie wissen, dass Sie sich und Ihre Mitarbeiter über Gesetze und Richtlinien zur Sicherheit am Arbeitsplatz informieren müssen und haben einen ersten Denkanstoß mit Fragen, denen Sie sich widmen müssen, erhalten. Damit Sie sich systematisch der Erfüllung aller Richtlinien widmen können, haben wir für Sie eine Checkliste mit relevanten Empfehlungen für mehr Rechtssicherheit zurechtgelegt:

  • Informieren Sie sich gründlich über die Umsetzung von Sicherheitsvorschriften.
  • Schätzen Sie Gefahren ein, die während der Arbeit in Ihrem Betrieb entstehen können.
  • Nutzen Sie das Angebot spezialisierter Firmen, wenn Sie Bedenken haben, dass Sie betriebsintern die Gefahren nicht richtig einschätzen können.
  • Organisieren Sie Systeme für die Einschulung Ihrer Mitarbeiter und teilen Sie die Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen gewissenhaft unter Ihren Mitarbeitern auf.
  • Richten Sie Abläufe ein, die garantieren, dass die Sicherheitsvorkehrungen langfristig und auch bei bzw. nach dem Wechsel von Maschinen oder der Anstellung von neuen Mitarbeitern erfüllt werden.
  • Stellen Sie betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung bereit und kümmern Sie sich um Maßnahmen für den Fall, dass es zu einem Unfall kommt. Dazu gehört erste Hilfe und zum Beispiel der Transport in das nächstgelegene Krankenhaus.
  • Richten Sie den Arbeitsplatz für jeden Ihrer Mitarbeiter so ein, dass die Gesundheit eines jeden Mitarbeiters bewahrt wird.
  • Stimmen Sie die Arbeitszeiten und die Aufgabenteilung in Ihrem Betrieb mit den gesetzlichen Grundlagen der jeweiligen Tätigkeit ab.
  • Lassen Sie Ihre Maßnahmen im Zweifel regelmäßig von Fachkräften überprüfen und optimieren.
Arbeitsschutz Rechtsgrundlage mg$

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