80 Jahre kaiserkraft – mitfeiern & gewinnen!
Wir sagen DANKE für 8 Jahrzehnte Vertrauen – und feiern unser Jubiläum mit Ihnen! Ihre Chance: Gewinnen Sie eine von 80 prall gefüllten Snackboxen* für Ihr Team. Mitmachen ist ganz einfach. Beantworten Sie die Gewinnspiel-Frage und senden Sie das Formular bis spätestens 28.02.2025 ab. Wir drücken Ihnen die Daumen.
Kleiner Tipp: Wenn Sie über ein Kundenkonto verfügen und sich einloggen, sind Ihre Daten bereits vorausgefüllt.
Wie geht es weiter? Bis zum 30.04.2025 werden die Gewinner unter allen Gewinnspielteilnehmern mit der richtigen Antwort ausgelost und der Gewinn per Post oder über persönliche Übergabe einer Außendienstmitarbeiterin/eines Außendienstmitarbeiters an die Gewinner übermittelt.
Das Gewinnspiel ist leider vorbei und eine Teilnahme deshalb nicht mehr möglich.
*Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „80 Jahre kaiserkaft“ 2025
I. ALLGEMEINES UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME
Die KAISER+KRAFT GmbH, Presselstr. 12, 70191 Stuttgart (nachfolgend “kaiserkraft”) veranstaltet im Print-Katalog, im Webshop und im Newsletter ein Gewinnspiel zum Thema „80 Jahre kaiserkraft“. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel, deren Durchführung und Abwicklung, richten sich nach den folgenden Bestimmungen. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist das Ausfüllen und Absenden des Formulars auf https://kaiserkraft.de/80jahre-gewinnspiel erforderlich. Gewonnen werden kann eine von 80 Snack-Boxen. Die Abbildung zeigt eine Beispielbox. Je nach Verfügbarkeit der Produkte, kann der Inhalt der Box variieren.
II. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.
III. NICHTTEILNAHMEBERECHTIGTE PERSONEN
Sämtliche Mitarbeiter der TAKKT-Gruppe sowie deren Verwandte und Angehörige sind von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen. Personen, die mit der Prüfung, Überwachung und Verwaltung von kaiserkraft direkt oder indirekt beauftragt sind, sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Teilnehmer, die in Ausübung ihres Gewerbes teilnehmen, insbesondere sogenannte Gewinnspiel-Eintragsservices.
Das Gewinnspiel richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden, d.h. dass Privatpersonen von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder im Rahmen der Teilnahme falsche Angaben gemacht haben oder sich unlauter einen Vorteil verschafft haben, können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Daneben behält sich kaiserkraft das Recht vor, unberechtigten Teilnehmern auch nachträglich Gewinne abzuerkennen und zurückzufordern. Pro E-Mailadresse ist nur eine Teilnahme möglich. Eine mehrfache Teilnahme mit einer E-Mailadresse führt zum Ausschluss am Gewinnspiel.
IV. TEILNAHME AM GEWINNSPIEL
Eine Teilnahme ist vom 13.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025 möglich. Für eine Teilnahme muss zwischen dem 13.01.2025 und 28.02.2025 das Teilnahmeformular auf https://kaiserkraft.de/80jahre-gewinnspiel ausgefüllt und abgesendet werden.
Für eine Teilnahme ist die rechtzeitige Einsendung der Antwort maßgeblich. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang bei kaiserkraft.
V. GEWINNBENACHRICHTIGUNG
Die Ermittlung des Gewinners ist vorbehaltlich einer berechtigten Teilnahme nach Ziffer III und IV endgültig und bindend. Bis 30.04.2025 werden die Gewinner unter allen Gewinnspielteilnehmern mit der richtigen Antwort ausgelost und der Gewinn per Post oder über persönliche Übergabe einer Außendienstmitarbeiterin/eines Außendienstmitarbeiters an die Gewinner übermittelt. Eine weitere schriftliche Benachrichtigung auf dem Postweg erfolgt nicht. Ein Anspruch auf Barauszahlung des Gewinns besteht nicht. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Ein Umtausch sowie Mängelgewährleistungsrechte bezüglich des Gewinns sind ausgeschlossen. Die Bekanntgabe des Gewinners erfolgt ohne Gewähr.
VI. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
kaiserkraft haftet nicht für einen verloren gegangenen, beschädigten oder verspätet zugegangenen Gewinn, insbesondere sind Gewährleistungsansprüche bei Sach- und/oder Rechtsmängeln ausgeschlossen. kaiserkraft haftet nur für Vorsatz oder grob fahrlässiges eigenes Verhalten oder vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzte Hauptleistungspflichten, auf die Sie bei der Durchführung des Gewinnspiels vertrauen durften. Dies gilt nicht für Schäden bei der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit sowie in Fällen der Produkthaftung.
VII. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
Zusätzlich zu unseren Hinweisen zum Datenschutz gelten die folgenden Bestimmungen für die Teilnahme am Gewinnspiel:
Wenn Sie am Gewinnspiel „80 Jahre kaiserkraft“ teilnehmen, verwenden wir folgende Daten zur Abwicklung des Gewinnspiels:
- Antwort
- Vorname
- Nachname
- Telefon
- Land
- Straße / Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Firmenname
- Kundennummer
Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
- um Sie als Teilnehmer unseres Gewinnspiels identifizieren zu können;
- zur Überprüfung der Daten auf Plausibilität und der Einhaltung der Teilnahmebedingungen;
- um Ihnen falls Sie gewinnen den Gewinn zuschicken zu können;
- zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Ansprüchen gegen uns sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie;
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b und lit. f DSGVO zu den genannten Zwecken für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich.
Die für die Durchführung des Gewinnspiels von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden gespeichert, bis die Zwecke der Datenverarbeitung erledigt sind und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.
VIII. JEDERZEITIGE BEENDIGUNG DES GEWINNSPIELS
kaiserkraft kann zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und Abgabe von Gründen das Gewinnspiel verlängern, abbrechen oder beenden. Von diesem Recht kann kaiserkraft insbesondere dann Gebrauch machen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein sollte.
IX. ABSCHLUSSBESTIMMUNGEN
Ein Umtausch/Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.