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Produktratgeber Umwelt

Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken.

1. Allgemeine rechtliche Grundlagen und Definitionen

Gefährdungsbeurteilung als Grundlage aller Entscheidungen

Im Rahmen der nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 5 und 6 notwendigen Gefährdungsbeurteilung, ist die Ermittlung der Gefährdungen und Belastungen durch Gefahrstoffe und deren sichere Lagerung ein wichtiger Schwerpunkt.

Es gilt hierbei folgende Definition zur Lagerung von Gefahrstoffen:

Gefahrstoffe sind so aufzubewahren oder zu lagern, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. Missbrauch oder Fehlgebrauch sind zu verhindern. Die Aufbewahrung von Gefahrstoffen in Lebensmittelgefäßen ist verboten. Lagern ist das Aufbewahren von Gefahrstoffen zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere.

Es schließt die Bereitstellung z. B. zur Beförderung oder zur Entladung ein, wenn diese nicht binnen 24 Stunden nach ihrem Beginn oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Folgende rechtliche Grundlagen für die Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten sind in Deutschland zu beachten:

  • GefStoffV, Anhang I, Abschnitt 1.5 „Lagervorschriften“
  • BetrSichV, Anlagen für entzündbare Flüssigkeiten
  • TRGS 510 „Lagerung“ / TRbF 20 „Läger“
  • BetrSichV mit Technischen Regeln TRBS 2152 ff.
  • DIN EN 14470-1 „Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten“

Hinweis:

Wichtige weitere Kenngrößen für entzündbare Flüssigkeiten sind die Zündtemperatur und die Explosionsgrenzen, die den einschlägigen Gefahrstoffdatenbanken oder den Sicherheitsdatenblättern zu entnehmen sind.

Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken wt$

Kennzeichnung entzündbarer Flüssigkeiten auf Basis des Flammpunktes:

Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken wt$Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken wt$

Anforderungen an die Lagerung in Arbeitsräumen

TRGS 510 (4.2) - Lagerorte und -räume

Gefahrstoffe dürfen grundsätzlich nicht an solchen Orten gelagert werden, an denen dies zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen kann.


Ausführungen zur Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten in Arbeitsräumen finden sich auch in:

  • TRbF 20 „Läger“, Anhang L
  • TRGS 526 „Laboratorien“
  • EX-RL- Beispielsammlung 2.2.8
  • DIN EN 14470-1 „Sicherheitsschränke“

Die Einlagerung von Stoffen, die durch selbstentzündliche oder instabile Eigenschaften geeignet sind, zur Entstehung von Bränden und Explosionen zu führen, ist in Sicherheitsschränken in Arbeitsräumen unzulässig.

Stoffe mit Zündtemperaturen unter 100 °C (beispielsweise Schwefelkohlenstoff) dürfen in Sicherheitsschränken in Arbeitsräumen nicht gelagert werden, es sei denn, die Stoffe werden in belüfteten Schränken in Verpackungen gelagert, die eine Entzündung verhindern.

Anforderungen an Brand- und Explosionsschutz

Sicherheitsschränke müssen so aufgestellt, betrieben und instand gehalten werden, dass die Sicherheit Beschäftigter und Dritter, insbesondere vor Brand- und Explosionsgefahren, gewährleistet ist.

Die brandschutztechnischen Anforderungen an Sicherheitsschränke richten sich nach TRbF 20, Anhang L, TRGS 510 Anlage 3 und DIN EN 14470-1 wie folgt:

Typklassifizierungen für Sicherheitsschränke gemäß DIN EN 14470-1:

Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken wt$

Lagerung in Sicherheitsschränken und Explosionsschutzmaßnahmen

Die Vorteile für die Verwendung von Typ 90 Sicherheitsschränken nach EN 14470-1 zur Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Arbeitsräumen liegen auf der Hand:

  • Erfüllung elementarer Anforderungen des Brand und Explosionsschutzes
  • Schnelle, effektive Einlagerung der Gefahrstoffe nach Arbeitsende in den Sicherheitsschränken
  • Minimierung der ungeschützten Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz
  • Reduzierung des hausinternen Transports an Gefahrstoffen und des damit verbundenen Risikos
  • Flexibilität der Lagerorte
  • Lagerräume können einer effektiveren Nutzung zugeführt werden

Hinweis: Die Aufstellung von Sicherheitsschränken ist nach Abstimmung mit den örtlichen Feuerwehren auch in Fluren möglich, wenn dadurch die Fluchtwegebreite nicht eingeschränkt ist.

Sicherheitsschränke mit und ohne technische Lüftung

Sicherheitsschränke sollten grundsätzlich mit einer technischen Lüftung ausgestattet sein. Diese kann sowohl durch den Anschluss:

  • an ein schon vorhandenes Lüftungssystem
  • eines separaten Ventilators mit entsprechender Abluftleitung
  • eines auf dem Sicherheitsschrank installierten Entlüftungsaufsatzes mit entsprechender Abluftleitung als auch durch
  • den Anschluss eines Umluftfilteraufsatzes (UFA) nach dem Adsorptionsprinzip

erfolgen.

In diesen Fällen entfällt die Ex-Zoneneinteilung um den Schrank.

Umluftfilteraufsatz

Bei der Verwendung von Umluftfilteraufsätzen haben Praxisuntersuchungen gezeigt, dass Brände in den Adsorptionsfiltern – wie man sie aus industriellen Großanlagen kennt – beim Betrieb von Sicherheitsschränken nicht auftreten können, wenn der Umluftfilteraufsatz auf einem Sicherheitsschrank mit einer kontinuierlich wirkenden Schutzeinrichtung ausgerüstet ist (siehe Bericht Seite 35). Ist die Verwendung einer technischen Lüftung nicht möglich, kann ein Sicherheitsschrank auch ohne technische Lüftung betrieben werden. In diesem Fall ist eine Zoneneinteilung vorzunehmen.

Zoneneinteilung

Die Zoneneinteilung in bzw. an Sicherheitsschränken ist davon abhängig, ob der Schrank an eine Lüftung angeschlossen ist oder nicht. Der Stand der Technik wird aber in diesem Fall durch die Ausführungen der EX-RL-Beispielsammlung Abschnitt 2.2.8 beschrieben.

Zoneneinteilung Sicherheitsschränke nach BGR 104 EX-RL - Beispielsammlung 2.2.8:

Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken wt$

Äußere Zoneneinteilung (Zone 2) für Sicherheitsschränke bei natürlicher Lüftung:

Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken wt$

Diese Angaben bedeuten in der Praxis, dass für belüftete Sicherheitsschränke keine Zoneneinteilung und damit kein Explosionsschutz-Dokument erforderlich sind.

Sicherheitsschränke nach DIN EN 14470-1

DIN EN 14470-1 - Die wesentlichen Anforderungen

Sicherheitsanforderungen

  • Minimierung des Brandrisikos im Zusammenhang mit der Lagerung von brennbaren Stoffen und Schutz des Schrankinhalts im Brandfall über eine bekannte (geprüfte) Zeitspanne.
  • Minimierung der in die Arbeitsumgebung abgegebenen Dämpfe.
  • Rückhaltung möglicher Leckagen im Schrankinneren
  • Zum ersten Mal sind auch Feuerwehrleute als ausdrückliches Schutzziel definiert. Die Norm fordert genügend Zeit für Personal, den Arbeitsraum zu verlassen, und ausreichend Zeit für Feuerwehrleute, in das Gebäude zu gelangen, bevor durch die gelagerten brennbaren Stoffe ein unkontrollierter Brand entsteht.


Feuerwiderstandsfähigkeit

  • Test in einer geeigneten Brandkammer als einzelner, freistehender Schrank.
  • Der gesamte Schrank muss gleichen Hitzebedingungen ausgesetzt sein.
  • Beflammung gemäß der Einheitstemperaturkurve EN 1363-1 (5.1.1).
  • Der Temperaturanstieg wird im Schrank gemessen (13 Messstellen auf den Oberflächen und der Luft)
  • Der Schrank wird dann als Typ 15, 30, 60 oder 90 klassifiziert.


Türen

  • Müssen von jeder Stellung aus komplett schließen (Schließzeit max. 20 S).
  • Eingebaute Feststellanlagen müssen festgestellte Türen bei einer Temperatur von 50 (+0/-10) °C auslösen.


Lüftung

  • Zu- und Abluftöffnungen sind vorgeschrieben.
  • Die Lüftungsöffnungen müssen bei einer Temperatur von 70 °C (+/-10 °C) automatisch schließen.


Böden und Auszüge

  • Die Böden und Auszüge müssen die vom Hersteller angegebene Traglast während der Branddauer tragen können.


Bodenauffangwanne

  • Die Bodenauffangwanne muss nach der Branddauer ihre Funktionsfähigkeit beibehalten.
  • Sichtprüfung (füllen der Bodenauffangwanne mit Wasser).


Mitzuliefernde Informationen

  • Bedienungsanleitung mit Angaben zur maximalen Belastung von Böden oder Auszügen des Schrankes, Volumen der Bodenauffangwanne, Empfehlungen für Überprüfung und Wartung, Konformitätserklärung des Herstellers oder Konformitätsbescheinigungen einer autorisierten Materialprüfanstalt.


Kennzeichnung und Beschriftung

  • Hinweis: Türen nach Gebrauch geschlossen zu halten.
  • Warnsymbole „Caution: risk of fire“ und „Fire: open light and smoking forbidden“ gemäß ISO 3864
  • Die Feuerwiderstandsfähigkeit in Minuten gemäß DIN EN 14470-1
  • Name und/oder Warenzeichen des Herstellers
  • Modellnummer und Baujahr
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