Lagerung gewässergefährdender Stoffe und nicht entzündbarer Chemikalien in Umweltschränken
Die Lagerung von Chemikalien, Säuren, Laugen oder Pflanzenschutzmitteln gehört in vielen Unternehmen zum Arbeitsalltag. Gleichzeitig stellt der Umgang mit diesen Stoffen hohe Anforderungen an Sicherheit, Umweltschutz und gesetzliche Vorgaben. Besonders gewässergefährdende Substanzen können bei unsachgemäßer Lagerung erhebliche Schäden verursachen – für Mitarbeiter, Umwelt und Infrastruktur.
Unternehmen sind deshalb verpflichtet, Gefahrstoffe so aufzubewahren, dass weder Menschen noch Gewässer gefährdet werden. Dazu gehören unter anderem Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).
Eine bewährte Lösung zur sicheren und gesetzeskonformen Lagerung sind Umwelt- und Chemikalienschränke. Diese speziell konstruierten Sicherheitsschränke ermöglichen es, gewässergefährdende Substanzen kontrolliert aufzubewahren und Risiken zu minimieren.
Was sind gewässergefährdende Stoffe?
Gewässergefährdende Stoffe sind Chemikalien oder Flüssigkeiten, die beim Austreten Gewässer, Grundwasser oder Boden schädigen können. Dazu zählen zahlreiche Stoffe aus Industrie, Landwirtschaft und Gewerbe.
Typische Beispiele sind:
- Säuren und Laugen
- Lösungsmittel
- Reinigungschemikalien
- Pflanzenschutzmittel
- giftige Flüssigkeiten
- Prozesschemikalien in der Produktion
Der Umgang mit solchen Stoffen ist streng reguliert. Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Behandeln gewässergefährdender Stoffe müssen so betrieben werden, dass keine nachteilige Veränderung von Gewässern entstehen kann.
Gewässergefährdende Stoffe werden basierend auf ihrer Toxizität für Wasserorganismen und ihrer Abbaubarkeit im Rahmen des GHS (Globally Harmonized System) zur Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien eingestuft. Diese Einstufung wird in Europa durch die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 umgesetzt und ist essenziell für die Kennzeichnung mit Gefahrenpiktogrammen, H-Sätzen (Hazard Statements) und die Lagerung.
In Deutschland erfolgt zusätzlich eine Einstufung nach der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), die in drei Wassergefährdungsklassen (WGK) unterteilt ist.
Gewässergefährdung
GHS-Kategorie 1 – akut
Sehr giftig für Wasserorganismen
GHS-Kategorie 1 – chronisch
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
Kein schneller Abbau, bioakkumulierbar
Signalwort: Achtung
H-Satz: H 400, H 410
WGK 3: stark wassergefährdend
GHS-Kategorie 2–chronisch
Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
Kein schneller Abbau, bioakkumulierbar
Signalwort: –
H-Satz: H 411
WGK 3: stark wassergefährdend
GHS-Kategorie 3–chronisch
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Kein schneller Abbau, bioakkumulierbar
Signalwort: –
H-Satz: H 412
WGK 2: deutlich wassergefährdend
GHS-Kategorie 4–chronisch
Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung
Schwer löslich ohne akute Toxizität, kein schneller Abbau, bioakkumulierbar
Signalwort: –
H-Satz: H 413
WGK 1: schwach wassergefährdend
Akute Toxizität
GHS-Kategorie 1– oral, dermal, inhalativ
Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen
Signalwort: Gefahr
H-Satz: H 300, H310, H 330
GHS-Kategorie 2– oral, dermal, inhalativ
Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen
Signalwort: Gefahr
H-Satz: H 300, H310, H 330
GHS-Kategorie 3– oral, dermal, inhalativ
Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen
Signalwort: Gefahr
H-Satz: H 301, H311, H 331
GHS-Kategorie 4– oral, dermal, inhalativ
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen
Signalwort: Achtung
H-Satz: H 302, H312, H 332
Lagerung von Säuren und Laugen
Säuren und Laugen gehören zu den häufigsten Gefahrstoffen in Industrie und Labor. Sie können aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften erhebliche Gesundheitsrisiken verursachen.
Säuren reagieren sauer (pH-Wert < 7), während Laugen basisch reagieren (pH-Wert > 7). Viele dieser Stoffe wirken stark ätzend und können Haut, Augen oder Atemwege schädigen.
Wichtige Regeln bei der Lagerung
Bei der Lagerung von Säuren und Laugen müssen mehrere Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt werden:
- getrennte Lagerung von Säuren und Laugen
- Verwendung korrosionsbeständiger Materialien z.B. aus PE oder Edelstahl
- Einsatz geeigneter Auffangwannen
- technische Entlüftung des Lagerschranks
Da aggressive Dämpfe entstehen können, sollten Säuren und Laugen idealerweise in speziellen Säure- und Laugenschränken gelagert werden. Diese verfügen über getrennte Lagerbereiche und eine permanente Entlüftung.
Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
Auch Pflanzenschutzmittel zählen zu den gewässergefährdenden Stoffen und müssen entsprechend sicher gelagert werden. Diese Produkte enthalten chemische Wirkstoffe, die bei unsachgemäßem Umgang Umwelt und Grundwasser schädigen können.
Deshalb gelten für die Lagerung unter anderem folgende Regeln:
- Lagerung ausschließlich in fest verschlossenen Originalverpackungen
- Kennzeichnung des Lagerbereichs
- Zugang nur für befugte Personen
- Verwendung geeigneter Auffangsysteme
Die Auffangvorrichtung muss mindestens 10 % der Gesamtlagermenge oder das Volumen des größten Einzelgebindes aufnehmen können.
In vielen Betrieben werden Pflanzenschutzmittel deshalb in Umweltschränken mit Auffangwanne – gemäß StawaR mit Ü-Zeichen – gelagert.
Anforderungen an die Lagerung gewässergefährdender Stoffe
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen müssen Unternehmen verschiedene technische und organisatorische Anforderungen erfüllen. Ziel ist es, sowohl die Sicherheit der Beschäftigten als auch den Schutz der Umwelt zu gewährleisten.
Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Geeignete Behälter und Materialien
Gefahrstoffe dürfen ausschließlich in Behältern aufbewahrt werden, die den jeweiligen chemischen Eigenschaften standhalten. Originalgebinde erfüllen in der Regel diese Anforderungen und sollten deshalb bevorzugt verwendet werden.
Darüber hinaus müssen auch die Lagereinrichtungen – etwa Schränke oder Lagerbereiche – für die entsprechenden Stoffe geeignet sein.
Auffangsysteme bei Leckagen
Ein zentrales Element der sicheren Lagerung ist die Verwendung von Auffangwannen. Diese müssen mindestens den Inhalt des größten Behälters oder mindestens 10 % der Gesamtlagermenge oder das Volumen des größten Einzelgebindes aufnehmen können.
In Wasserschutzgebieten gelten teilweise noch strengere Vorschriften: Dort kann es erforderlich sein, dass die Auffangwanne die gesamte Lagermenge aufnehmen kann.
Schutz vor Fehlgebrauch und Verwechslung
Gefahrstoffe müssen so gelagert werden, dass Missbrauch oder Fehlgebrauch ausgeschlossen sind. Dazu gehört unter anderem:
- eindeutige Kennzeichnung der Stoffe
- sichere Aufbewahrung
- Trennung von Lebensmitteln und Gefahrstoffen
Chemikalien dürfen beispielsweise nicht in Behältern gelagert werden, die mit Lebensmittelverpackungen verwechselt werden könnten.
Sicherheitsschränke als Lösung für die Gefahrstofflagerung
Eine besonders sichere und platzsparende Lösung für Unternehmen sind Umwelt- und Chemikalienschränke. Diese Sicherheitsschränke wurden speziell für die Lagerung von Chemikalien und gewässergefährdenden Flüssigkeiten entwickelt.
Typische Eigenschaften moderner Chemikalienschränke sind:
- robuste Konstruktion aus Stahlblech bzw. aus korrosionsbeständigem Material wie Polyethylen oder Melaminharzplatten für aggressive Substanzen
- integrierte Auffangwannen – gemäß StawaR mit Ü-Zeichen
- höhenverstellbare Lagerböden
- Entlüftungssysteme
- Sicherheitsschlösser gegen unbefugten Zugriff
Diese Ausstattung sorgt dafür, dass aggressive Chemikalien sicher und gesetzeskonform gelagert werden können.
Darüber hinaus können viele Modelle an eine Abluftanlage angeschlossen werden, um entstehende Dämpfe kontrolliert abzuführen.
Hinweis: Für die Lagerung brennbarer Substanzen gelten besondere Anforderungen. Informieren Sie sich hierzu in unserem Ratgeber zur Lagerung entzündlicher Flüssigkeiten. Querverweis auf Ratgeber zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten
Gesetzliche Regelungen für Gefahrstofflagerung
Die Lagerung von gewässergefährdenden Stoffen unterliegt verschiedenen gesetzlichen Vorschriften. Unternehmen müssen sicherstellen, dass diese eingehalten werden.
Wichtige Regelwerke sind unter anderem:
- WHG (Wasserhaushaltsgesetz): Schutz von Gewässern
- GefStoffV (Gefahrstoffverordnung): Umgang mit Gefahrstoffen
- TRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen
- ArbSchG: Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers
- StawaR: Stahlwannen Richtlinie
Das Wasserhaushaltsgesetz verlangt beispielsweise, dass Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen so betrieben werden müssen, dass Gewässer nicht gefährdet werden.
Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Schutzmaßnahmen im Betrieb
Neben geeigneten Lagereinrichtungen spielen organisatorische Maßnahmen eine wichtige Rolle.
Dazu gehören beispielsweise:
- regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen
- Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen
- klare Kennzeichnung von Gefahrstoffbereichen
- sichere Lagerung in geprüften Sicherheitsschränken
- technische Entlüftungssysteme
- Verwendung geeigneter Schutzausrüstung
Durch diese Maßnahmen können Unternehmen Risiken reduzieren und gleichzeitig gesetzliche Vorgaben erfüllen.
Vorteile von Umwelt- und Chemikalienschränken
Die Verwendung geeigneter Sicherheitsschränke bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile.
Schutz für Mitarbeiter und Umwelt
Durch integrierte Auffangsysteme und stabile Konstruktionen verhindern Chemikalienschränke, dass austretende Flüssigkeiten in die Umwelt gelangen.
Gesetzeskonforme Lagerung
Sicherheitsschränke unterstützen Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen aus WHG, GefStoffV und TRGS einzuhalten.
Sichere Aufbewahrung am Arbeitsplatz
Chemikalienschränke ermöglichen die sichere Lagerung von Gefahrstoffen direkt am Arbeitsplatz – etwa im Labor, in Werkstätten oder in der Produktion.
Schutz vor unbefugtem Zugriff
Abschließbare Türen sorgen dafür, dass nur autorisierte Personen Zugang zu den gelagerten Stoffen erhalten.
FAQ – Häufige Fragen zur Lagerung gewässergefährdender Stoffe
Welche Stoffe gelten als gewässergefährdend?
Gewässergefährdende Stoffe sind Chemikalien, die beim Austreten Wasser, Boden oder Umwelt schädigen können. Dazu gehören beispielsweise Säuren, Laugen, Lösungsmittel oder Pflanzenschutzmittel.
Wann benötigt man einen Chemikalienschrank?
Ein Chemikalienschrank wird benötigt, wenn Gefahrstoffe regelmäßig im Betrieb gelagert werden und eine sichere Aufbewahrung erforderlich ist.
Müssen Säuren und Laugen getrennt gelagert werden?
Ja. Säuren und Laugen sollten getrennt voneinander gelagert werden, da sie miteinander reagieren und gefährliche Dämpfe oder Wärme entwickeln können.
Welche Auffangmenge ist vorgeschrieben?
In der Regel muss die Auffangwanne mindestens 10 % der Gesamtlagermenge oder den Inhalt des größten Einzelbehälters aufnehmen können. In Wasserschutzgebieten kann es erforderlich sein, dass die Auffangwanne die gesamte Lagermenge aufnehmen kann.
Wer darf Zugang zu Gefahrstoffen haben?
Gefahrstoffe dürfen nur von geschultem und befugtem Personal verwendet oder gelagert werden.
Sichere Gefahrstofflagerung im Betrieb umsetzen
Die sichere Lagerung gewässergefährdender Stoffe ist ein wichtiger Bestandteil des Umwelt- und Arbeitsschutzes. Mit geeigneten Umwelt- und Chemikalienschränken können Unternehmen gesetzliche Vorgaben erfüllen und gleichzeitig Risiken für Mitarbeiter und Umwelt minimieren.
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