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PRODUKTRATGEBER UMWELT

Lagerung gewässergefährdender Stoffe und nicht entzündbarer Chemikalien in Umweltschränken

Die Lagerung von Chemikalien, Säuren, Laugen oder Pflanzenschutzmitteln gehört in vielen Unternehmen zum Arbeitsalltag. Gleichzeitig stellt der Umgang mit diesen Stoffen hohe Anforderungen an Sicherheit, Umweltschutz und gesetzliche Vorgaben. Besonders gewässergefährdende Substanzen können bei unsachgemäßer Lagerung erhebliche Schäden verursachen – für Mitarbeiter, Umwelt und Infrastruktur.

Unternehmen sind deshalb verpflichtet, Gefahrstoffe so aufzubewahren, dass weder Menschen noch Gewässer gefährdet werden. Dazu gehören unter anderem Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).

Eine bewährte Lösung zur sicheren und gesetzeskonformen Lagerung sind Umwelt- und Chemikalienschränke. Diese speziell konstruierten Sicherheitsschränke ermöglichen es, gewässergefährdende Substanzen kontrolliert aufzubewahren und Risiken zu minimieren.

Was sind gewässergefährdende Stoffe?

Gewässergefährdende Stoffe sind Chemikalien oder Flüssigkeiten, die beim Austreten Gewässer, Grundwasser oder Boden schädigen können. Dazu zählen zahlreiche Stoffe aus Industrie, Landwirtschaft und Gewerbe.

Typische Beispiele sind:

  • Säuren und Laugen
  • Lösungsmittel
  • Reinigungschemikalien
  • Pflanzenschutzmittel
  • giftige Flüssigkeiten
  • Prozesschemikalien in der Produktion

Der Umgang mit solchen Stoffen ist streng reguliert. Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Behandeln gewässergefährdender Stoffe müssen so betrieben werden, dass keine nachteilige Veränderung von Gewässern entstehen kann.

Gewässergefährdende Stoffe werden basierend auf ihrer Toxizität für Wasserorganismen und ihrer Abbaubarkeit im Rahmen des GHS (Globally Harmonized System) zur Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien eingestuft. Diese Einstufung wird in Europa durch die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 umgesetzt und ist essenziell für die Kennzeichnung mit Gefahrenpiktogrammen, H-Sätzen (Hazard Statements) und die Lagerung.

In Deutschland erfolgt zusätzlich eine Einstufung nach der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), die in drei Wassergefährdungsklassen (WGK) unterteilt ist.

Gewässergefährdung

GHS-Kategorie 1 – akut

Sehr giftig für Wasserorganismen

GHS-Kategorie 1 – chronisch

Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung

Kein schneller Abbau, bioakkumulierbar


Signalwort:
Achtung

H-Satz: H 400, H 410

WGK 3: stark wassergefährdend

GHS-Kategorie 2–chronisch

Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung

Kein schneller Abbau, bioakkumulierbar


Signalwort:

H-Satz: H 411

WGK 3: stark wassergefährdend

GHS-Kategorie 3–chronisch

Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

Kein schneller Abbau, bioakkumulierbar


Signalwort:

H-Satz: H 412

WGK 2: deutlich wassergefährdend

GHS-Kategorie 4–chronisch

Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung

Schwer löslich ohne akute Toxizität, kein schneller Abbau, bioakkumulierbar


Signalwort:

H-Satz: H 413

WGK 1: schwach wassergefährdend

Akute Toxizität

GHS-Kategorie 1– oral, dermal, inhalativ

Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen


Signalwort:
Gefahr

H-Satz: H 300, H310, H 330

GHS-Kategorie 2– oral, dermal, inhalativ

Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen


Signalwort:
Gefahr

H-Satz: H 300, H310, H 330

GHS-Kategorie 3– oral, dermal, inhalativ

Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen


Signalwort:
Gefahr

H-Satz: H 301, H311, H 331

GHS-Kategorie 4– oral, dermal, inhalativ

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen


Signalwort:
Achtung

H-Satz: H 302, H312, H 332

Lagerung von Säuren und Laugen

Säuren und Laugen gehören zu den häufigsten Gefahrstoffen in Industrie und Labor. Sie können aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften erhebliche Gesundheitsrisiken verursachen.

Säuren reagieren sauer (pH-Wert < 7), während Laugen basisch reagieren (pH-Wert > 7). Viele dieser Stoffe wirken stark ätzend und können Haut, Augen oder Atemwege schädigen.

Wichtige Regeln bei der Lagerung

Bei der Lagerung von Säuren und Laugen müssen mehrere Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt werden:

  • getrennte Lagerung von Säuren und Laugen
  • Verwendung korrosionsbeständiger Materialien z.B. aus PE oder Edelstahl
  • Einsatz geeigneter Auffangwannen
  • technische Entlüftung des Lagerschranks

Da aggressive Dämpfe entstehen können, sollten Säuren und Laugen idealerweise in speziellen Säure- und Laugenschränken gelagert werden. Diese verfügen über getrennte Lagerbereiche und eine permanente Entlüftung.

Lagerung von Pflanzenschutzmitteln

Auch Pflanzenschutzmittel zählen zu den gewässergefährdenden Stoffen und müssen entsprechend sicher gelagert werden. Diese Produkte enthalten chemische Wirkstoffe, die bei unsachgemäßem Umgang Umwelt und Grundwasser schädigen können.

Deshalb gelten für die Lagerung unter anderem folgende Regeln:

  • Lagerung ausschließlich in fest verschlossenen Originalverpackungen
  • Kennzeichnung des Lagerbereichs
  • Zugang nur für befugte Personen
  • Verwendung geeigneter Auffangsysteme

Die Auffangvorrichtung muss mindestens 10 % der Gesamtlagermenge oder das Volumen des größten Einzelgebindes aufnehmen können.

In vielen Betrieben werden Pflanzenschutzmittel deshalb in Umweltschränken mit Auffangwanne – gemäß StawaR mit Ü-Zeichen – gelagert.

Anforderungen an die Lagerung gewässergefährdender Stoffe

Bei der Lagerung von Gefahrstoffen müssen Unternehmen verschiedene technische und organisatorische Anforderungen erfüllen. Ziel ist es, sowohl die Sicherheit der Beschäftigten als auch den Schutz der Umwelt zu gewährleisten.

Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

Geeignete Behälter und Materialien

Gefahrstoffe dürfen ausschließlich in Behältern aufbewahrt werden, die den jeweiligen chemischen Eigenschaften standhalten. Originalgebinde erfüllen in der Regel diese Anforderungen und sollten deshalb bevorzugt verwendet werden.

Darüber hinaus müssen auch die Lagereinrichtungen – etwa Schränke oder Lagerbereiche – für die entsprechenden Stoffe geeignet sein.

Auffangsysteme bei Leckagen

Ein zentrales Element der sicheren Lagerung ist die Verwendung von Auffangwannen. Diese müssen mindestens den Inhalt des größten Behälters oder mindestens 10 % der Gesamtlagermenge oder das Volumen des größten Einzelgebindes aufnehmen können.

In Wasserschutzgebieten gelten teilweise noch strengere Vorschriften: Dort kann es erforderlich sein, dass die Auffangwanne die gesamte Lagermenge aufnehmen kann.

Schutz vor Fehlgebrauch und Verwechslung

Gefahrstoffe müssen so gelagert werden, dass Missbrauch oder Fehlgebrauch ausgeschlossen sind. Dazu gehört unter anderem:

  • eindeutige Kennzeichnung der Stoffe
  • sichere Aufbewahrung
  • Trennung von Lebensmitteln und Gefahrstoffen

Chemikalien dürfen beispielsweise nicht in Behältern gelagert werden, die mit Lebensmittelverpackungen verwechselt werden könnten.

Sicherheitsschränke als Lösung für die Gefahrstofflagerung

Eine besonders sichere und platzsparende Lösung für Unternehmen sind Umwelt- und Chemikalienschränke. Diese Sicherheitsschränke wurden speziell für die Lagerung von Chemikalien und gewässergefährdenden Flüssigkeiten entwickelt.

Typische Eigenschaften moderner Chemikalienschränke sind:

  • robuste Konstruktion aus Stahlblech bzw. aus korrosionsbeständigem Material wie Polyethylen oder Melaminharzplatten für aggressive Substanzen
  • integrierte Auffangwannen – gemäß StawaR mit Ü-Zeichen
  • höhenverstellbare Lagerböden
  • Entlüftungssysteme
  • Sicherheitsschlösser gegen unbefugten Zugriff

Diese Ausstattung sorgt dafür, dass aggressive Chemikalien sicher und gesetzeskonform gelagert werden können.

Darüber hinaus können viele Modelle an eine Abluftanlage angeschlossen werden, um entstehende Dämpfe kontrolliert abzuführen.

Hinweis: Für die Lagerung brennbarer Substanzen gelten besondere Anforderungen. Informieren Sie sich hierzu in unserem Ratgeber zur Lagerung entzündlicher Flüssigkeiten. Querverweis auf Ratgeber zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten

Gesetzliche Regelungen für Gefahrstofflagerung

Die Lagerung von gewässergefährdenden Stoffen unterliegt verschiedenen gesetzlichen Vorschriften. Unternehmen müssen sicherstellen, dass diese eingehalten werden.

Wichtige Regelwerke sind unter anderem:

  • WHG (Wasserhaushaltsgesetz): Schutz von Gewässern
  • GefStoffV (Gefahrstoffverordnung): Umgang mit Gefahrstoffen
  • TRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen
  • ArbSchG: Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers
  • StawaR: Stahlwannen Richtlinie

Das Wasserhaushaltsgesetz verlangt beispielsweise, dass Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen so betrieben werden müssen, dass Gewässer nicht gefährdet werden.

Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Schutzmaßnahmen im Betrieb

Neben geeigneten Lagereinrichtungen spielen organisatorische Maßnahmen eine wichtige Rolle.

Dazu gehören beispielsweise:

  • regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen
  • Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen
  • klare Kennzeichnung von Gefahrstoffbereichen
  • sichere Lagerung in geprüften Sicherheitsschränken
  • technische Entlüftungssysteme
  • Verwendung geeigneter Schutzausrüstung

Durch diese Maßnahmen können Unternehmen Risiken reduzieren und gleichzeitig gesetzliche Vorgaben erfüllen.

Vorteile von Umwelt- und Chemikalienschränken

Die Verwendung geeigneter Sicherheitsschränke bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile.

Schutz für Mitarbeiter und Umwelt

Durch integrierte Auffangsysteme und stabile Konstruktionen verhindern Chemikalienschränke, dass austretende Flüssigkeiten in die Umwelt gelangen.

Gesetzeskonforme Lagerung

Sicherheitsschränke unterstützen Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen aus WHG, GefStoffV und TRGS einzuhalten.

Sichere Aufbewahrung am Arbeitsplatz

Chemikalienschränke ermöglichen die sichere Lagerung von Gefahrstoffen direkt am Arbeitsplatz – etwa im Labor, in Werkstätten oder in der Produktion.

Schutz vor unbefugtem Zugriff

Abschließbare Türen sorgen dafür, dass nur autorisierte Personen Zugang zu den gelagerten Stoffen erhalten.

FAQ – Häufige Fragen zur Lagerung gewässergefährdender Stoffe

Sichere Gefahrstofflagerung im Betrieb umsetzen

Die sichere Lagerung gewässergefährdender Stoffe ist ein wichtiger Bestandteil des Umwelt- und Arbeitsschutzes. Mit geeigneten Umwelt- und Chemikalienschränken können Unternehmen gesetzliche Vorgaben erfüllen und gleichzeitig Risiken für Mitarbeiter und Umwelt minimieren.

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