8 Fragen zur Ersten Hilfe im Betrieb
Hinweis: Die folgenden Informationen basieren auf europäischen Richtlinien und allgemein anerkannten Sicherheitsstandards. Bitte beachten Sie, dass in jedem Land nationale Vorschriften und Normen gelten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsschutzbehörde oder Berufsgenossenschaft.
Unfälle im Betrieb lassen sich trotz aller Präventionsmaßnahmen nie ganz vermeiden. Umso wichtiger ist es, im Notfall schnell reagieren zu können. Doch was bedeutet „Erste Hilfe“ im betrieblichen Kontext – und wie lässt sich sicherstellen, dass sie jederzeit gewährleistet ist?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie beim Thema Erste Hilfe im Unternehmen achten sollten, welche europäischen Vorgaben gelten und welche Produkte Sie für die Erstversorgung Ihrer Mitarbeitenden benötigen.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
Die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb zählt zu den grundlegenden Pflichten jedes Arbeitgebers. Diese Pflicht ergibt sich auf europäischer Ebene insbesondere aus der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG über Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.
Demnach muss der Arbeitgeber:
- geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen treffen,
- sicherstellen, dass bei einem Notfall Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung gewährleistet sind,
- qualifiziertes Personal sowie notwendige Ausrüstung bereitstellen,
- die Beschäftigten regelmäßig über Notfallmaßnahmen informieren.
Die praktische Umsetzung sowie Detailanforderungen werden durch nationale Bestimmungen geregelt, die die EU-Vorgaben konkretisieren.
Was ist beim Erste-Hilfe-Material zu beachten?
Zum Erste-Hilfe-Material zählen Verbandkästen, Verbandschränke und mobile Erste-Hilfe-Koffer. Welche Ausführung für Ihren Betrieb sinnvoll ist, hängt von der Arbeitsumgebung und den möglichen Risiken ab.
- Verbandkasten: kompakt, in Schränken oder Fahrzeugen einsetzbar
- Verbandschrank: fest montiert und sichtbar gekennzeichnet
- Erste-Hilfe-Koffer: tragbar und mit Wandhalterung kombinierbar
Das Material muss leicht zugänglich, vollständig und regelmäßig überprüft werden. Achten Sie darauf, dass keine verfallenen oder beschädigten Produkte im Umlauf sind.
Eine gute Praxis ist die Dokumentation aller Erste-Hilfe-Leistungen, zum Beispiel in einem Verbandbuch. Diese Aufzeichnungen helfen, Unfallursachen zu analysieren und die Sicherheitsmaßnahmen im Unternehmen zu optimieren.
Wie viel Erste-Hilfe-Material wird benötigt?
Die notwendige Menge hängt von der Art der Tätigkeit, der Betriebsgröße und der Gefährdungsbeurteilung ab.
Zur Orientierung dienen europaweit verbreitete Normen für Verbandmaterialien wie:
- DIN13157 (kleiner Verbandkasten)
- DIN 13169 (großer Verbandkasten)
Ein großer Verbandkasten enthält etwa die doppelte Menge an Material des kleineren Modells. Viele EU-Länder erkennen diese DIN-Normen oder vergleichbare EN-Normen an.
Als Faustregel gilt:
- In Verwaltungs- und Handelsbetrieben reicht meist ein kleiner Verbandkasten für bis zu 50 Mitarbeitende.
- In Produktion, Handwerk oder Baustellen sind größere oder zusätzliche Kästen erforderlich, oft pro 10–20 Personen.
Eine Gefährdungsbeurteilung hilft, die passende Ausstattung präzise festzulegen.
Gibt es Regelungen zur Haltbarkeit von Erste-Hilfe-Material?
Steril verpackte Artikel wie Kompressen oder Verbände besitzen ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Nach dessen Ablauf dürfen sie nicht mehr verwendet werden, da die Sterilität oder Funktion (z. B. Klebekraft) nicht mehr gewährleistet ist. Unsterile Produkte, etwa Dreieckstücher oder Rettungsdecken, sind erst nach Gebrauch zu ersetzen.
Ein regelmäßiger Wartungs- und Auffrischplan stellt sicher, dass das gesamte Erste-Hilfe-Material aktuell und einsatzfähig bleibt.
Gibt es besondere Anforderungen für bestimmte Berufsgruppen?
Das Risiko von Verletzungen variiert stark zwischen Branchen. Während im Büro meist kleinere Schnittwunden oder Stürze vorkommen, können in der Industrie oder auf Baustellen schwere Verletzungen auftreten.
Für unterschiedliche Tätigkeitsfelder gibt es branchenspezifische Erste-Hilfe-Ausstattungen, die über die Standardinhalte hinausgehen, z. B.:
- Augenspülungen für chemische Betriebe oder Werkstätten
- Kältesprays, Beatmungsmasken oder Replantatbeutel für Produktionsumgebungen
- Spezielle Fahrzeugsets für mobile Arbeitsplätze oder Logistikunternehmen
Je nach Bedarf können Koffer und Kästen modular erweitert werden.
Was muss beim Transport eines Verletzten beachtet werden?
Beim innerbetrieblichen Transport von Verletzten ist entscheidend, dass dies schonend, sicher und sachgerecht erfolgt. Dafür kommen tragbare Rettungssysteme zum Einsatz, etwa:
- Krankentragen und Falttragen
- Schaufeltragen für enge Räume
- Schleifkorbtragen für unwegsames Gelände oder Baustellen
Muss jede Firma einen Sanitätsraum zur Verfügung stellen?
Bei Unternehmen mit vielen Beschäftigten oder erhöhter Gefährdung empfiehlt sich ein Erste-Hilfe- oder Sanitätsraum.
Dieser Raum dient dazu, Verletzte vorübergehend zu versorgen und Ruhe zu gewähren. Die Anforderungen an Größe, Ausstattung und Kennzeichnung folgen in vielen Ländern der Leitlinie EN ISO 7010 (Sicherheitskennzeichnung) sowie nationalen Arbeitsstättenrichtlinien.
Ausstattungsbeispiele:
- Krankenliege
- Waschgelegenheit
- Erste-Hilfe-Schrank
- Notruftelefon bzw. Kommunikationsmittel
Gibt es noch andere Utensilien, die bei der Ersten Hilfe zum Einsatz kommen?
Je nach Risiko können Ergänzungsprodukte Leben retten oder Verletzungen verkleinern, z. B.:
- Augenspülflaschen oder Körperduschen
- Feuerlöscher
- Notfall-Set für chemische Verätzungen
- Sicherheitsmesser zum schnellen Befreien von Personen
Denken Sie daran: Auch die Kennzeichnung und Zugänglichkeit aller Erste-Hilfe-Einrichtungen sind entscheidend – im Notfall zählt jede Sekunde.