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Welche Gefahren lauern an welchen Stellen in Ihrem Betrieb? Damit Sie und alle Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen das immer wissen – auch wenn sie sich einmal nicht in ihrer gewohnten Umgebung aufhalten – gibt es Gebotszeichen und Verbotszeichen. Sie markieren Gefahrenzonen und Sicherheitsrisiken und verhindern damit Unfälle, die durch Unwissenheit oder Unachtsamkeit schnell passieren können. Kein Wunder also, dass Sicherheitsschilder in der ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung – und nach der europaweit gültigen Norm DIN EN ISO 7010 vorgeschrieben sind.
Weil jeder diese Zeichensprache kennt. Egal ob Sie sich nun in Deutschland, Spanien oder Frankreich aufhalten. Die unmissverständlich gestalteten Schilder sprechen ihre eigene Sprache. Gerade für Unternehmen mit weltweiten Standorten ist dies ein besonders wichtiger Fakt. Neben Brandschutzzeichen und Rettungszeichen sind Warnkennzeichen sowie Gebots- und Verbotszeichen also unverzichtbar.
Beim Aufhängen der Schilder spielt die Entfernung zum Arbeitsplatz bzw. die Erkennungsweite eine große Rolle. Bestimmte Gebots- und Warnhinweise müssen in fest definierten Abständen angebracht werden, damit ihre Hinweise von jedem Standpunkt aus sofort erkannt werden.
Während Gebotszeichen zeigen, wie Sie sich in einer gefährlichen Situation schützen sollen, untersagen Verbotszeichen bestimmte Handlungen.
Beispiele für Gebotszeichen: Helm, antistatische Schuhe, Augenschutz tragen, akustisches Signal geben, Handlauf benutzen
Beispiele für Verbotszeichen: Abstellen und Lagern verboten, Besteigen für Unbefugte verboten, Schieben verboten, Rauchen verboten
Während Gebotszeichen blau-weiß sind, erkennen Sie Verbotszeichen an der signalroten Farbe. Beide Schilderarten sind rund.
Wenn Sie noch Fragen zum Thema Sicherheitszeichen haben, kontaktieren Sie uns.
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