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Produktratgeber Betrieb

Umkleideräume und Spinde nach ASR

Alles, was Sie über Umkleideräume im Betrieb wissen müssen – verständlich erklärt, anhand der Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und mit hilfreichen Tipps zur Auswahl geeigneter Spinde.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A4.1 Sanitärräume) regeln, welche Anforderungen an Umkleideräume und Spinde in Betrieben gestellt werden, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Hier ist festgelegt, wann Umkleideräume notwendig sind, wie sie eingerichtet sein müssen und welche Anforderungen an Spinde für die Aufbewahrung von Kleidung und persönlichen Gegenständen gelten.


Eine Neufassung der Verordnung wurde im Jahr 2004 veröffentlicht und in der Folge wiederholt ergänzt und angepasst. Sie ist für alle Unternehmen und Betriebe verbindlich und Gewerbeaufsicht oder Arbeitsschutz überwachen deren Einhaltung.

Arbeitsstättenrichtlinien für Garderobenschränke 6-9

Umkleideräume

Ein Arbeitgeber muss Umkleideräume zur Verfügung stellen, wenn:

  • Beschäftigte aufgrund der Art ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen (z.B. Schutzkleidung)
  • ein Wechsel der Kleidung aus hygienischen oder anderen zwingenden Gründen erforderlich ist (z.B. bei starker Verschmutzung)


Getrennte Umkleideräume für Frauen und Männer sind ab einer Anzahl von neun Beschäftigten vorgeschrieben. Bei weniger als neun Mitarbeitern ist eine gemeinsame Nutzung zulässig, wenn eine zeitlich versetzte Belegung durch die beiden Geschlechter sichergestellt ist.
Die Privatsphäre der Mitarbeiter muss beim Wechsel zwischen beruflicher und privater Kleidung in jedem Fall gewährleistet sein, d.h. Umkleiden müssen räumlich abgeschlossen und nicht einsehbar sein und die Räume dürfen nicht anderweitig genutzt werden.

Umkleideräume müssen ausreichend bemessen, belüftet, beleuchtet und beheizbar sein.


Selbst bei voller Belegung muss für jede Person ein Bewegungsraum von mindestens einem halben Quadratmeter zur Verfügung stehen und für jeweils vier Personen ist eine Sitzgelegenheit vorzusehen. Zwischen Sitzgelegenheiten und Spinden muss ein Mindestabstand von 1,8 m eingehalten werden und der Abstand eines Spindes zur Tür muss mindestens 1,3 m betragen.

Arbeitsstättenrichtlinien für Garderobenschränke 6-9

Mitarbeitern muss zur Aufbewahrung von Kleidung oder persönlichen Wertgegenständen ein Spind oder Umkleideschrank zur Verfügung stehen. Dabei ist eine wechselnde Nutzung möglich – es muss also nicht jeder Mitarbeiter dauerhaft einen eigenen Schrank haben aber es müssen immer ausreichend Spinde für alle anwesenden Mitarbeiter vorhanden sein.

Und denken Sie daran, dass auch Spiegel und Abfallbehälter in einen gut ausgestatteten Umkleideraum gehören.

Anforderungen an Material und Aufbau von Spinden/Umkleideschränken laut ASR A4.1

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A4.1 (Sanitärräume) und allgemeinen Arbeitsschutzanforderungen stellen Anforderungen an Funktionalität, Hygiene und Sicherheit eines Umkleidespindes, die das Material und den Aufbau indirekt bestimmen.

Reinigung

Spinde müssen leicht zu reinigen sein und daher glatte, hygienische und abwaschbare Oberflächen haben. Es darf kein raues, saugfähiges oder schwer zu reinigendes Material (z.B. unbehandeltes Holz) zum Einsatz kommen.

Feuchtigkeitsbeständigkeit

Besonders in Feucht- oder Nassräumen muss das Material gegen Feuchtigkeit resistent sein.

MaterialVorteileEinschränkungen
Stahlblechrobust, feuchtigkeitsresistent, hygienischkann bei Beschädigung rosten
HPL (High Pressure Laminate)sehr widerstandsfähig, feuchtigkeitsbeständigteurer in der Anschaffung
Edelstahlsehr robust, hygienisch, korrosionsfreioberes Preissegment

Abmessungen

Jedem Mitarbeiter muss ein Spind zur Verfügung stehen. Laut ASR A4.1, Punkt 6.4.3 betragen die Mindestmaße:


Höhe:
mind. 1800 mm

Breite: mind. 300 mm (Einfachspind) oder 600 mm (Doppelschrank mit Trennung für Straßen- und Arbeitskleidung)

Tiefe: mind. 500 mm

Ausstattung

Der Aufbau muss eine ausreichende Belüftung ermöglichen (z.B. Lüftungsschlitze oben und unten oder perforierte Türen). Die Schränke müssen abschließbar oder anderweitig gegen unbefugten Zutritt gesichert sein und sie sollten eine Ablage (z.B. Hutboden) sowie eine Kleiderstange oder Haken enthalten.

Aufstellung

Um der Gefahr von Schimmelbildung vorzubeugen, sollten Spinde nach Möglichkeit nicht direkt an Außenwänden stehen. Sockel oder Füße, die ausreichenden Bodenabstand schaffen, erleichtern die Reinigung.
Wird die Umkleide von mehreren Personen gleichzeitig genutzt, muss genügend Bewegungsfläche vorhanden sein und freier Raum von mind. 1,5 m vor den Spinden eingehalten werden.

Stabilität und Sicherheit

Die Spinde müssen mechanisch stabil sein und dürfen sich nicht leicht verformen oder beschädigt werden können. Sie müssen sich kippsicher aufstellen lassen oder an der Wand befestigt werden.

Schwarz-Weiß-Schränke

In hygienesensiblen oder besonders belasteten Arbeitsbereichen kommen Schwarz-Weiß-Schränke (auch Trennschränke genannt) zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um spezielle Umkleideschränke, die der Hygienetrennung zwischen verschmutzter und sauberer Kleidung dienen:
Schwarzbereich – für kontaminierte oder verschmutzte Arbeitskleidung
Weißbereich – für saubere Privatkleidung oder frische Arbeitskleidung

Ziel ist die Vermeidung von Kreuzkontamination, d. h. saubere und schmutzige Kleidung dürfen sich nicht berühren oder durchmischen.

Arbeitsstättenrichtlinien für Garderobenschränke 6-9

Schwarz-Weiß-Schränke sind vorgeschrieben oder dringend empfohlen, wenn:

  • Beschäftigte gesundheitsgefährdende oder infektiöse Stoffe handhaben (z.B. im Gesundheitswesen, in Laboren, chemischer Industrie).
  • Arbeiten in stark verschmutzenden Bereichen stattfinden (z.B. Abwasserwirtschaft, industrielle Tierhaltung, Abfallwirtschaft).
  • Es besondere hygienische Anforderungen gibt (z.B. Lebensmittelverarbeitung nach HACCP).
  • Arbeitsschutz- oder Hygienevorschriften explizit eine Trennung verlangen (z.B. BioStoffV, TRBA 250, LMHV).


Neben den nach ArbStättV und ASR A4.1 generell geltenden Anforderungen an Material, Aufbau und die Ausstattung von Spinden müssen Schwarz-Weiß-Schränke über zwei physisch durch eine Trennwand getrennte Fächer oder Abteile (Mindestbreite 600 mm bei einem Doppelkabinenschrank mit Trennung für Straßen- und Arbeitskleidung) sowie über getrennte Türen oder Zugangsmöglichkeiten zu den Schwarz- und Weißbereichen verfügen. Bei Nutzung durch mehrere Personen gleichzeitig muss auf den Mindestabstand und ausreichende Bewegungsfläche (mind. 1,50 m vor den Schränken laut ASR A4.1) gewährleistet sein.


Bei besonders strengen Vorschriften ist ein Wechselraum zwischen Schwarz- und Weißbereich erforderlich – z.B. mit Dusche dazwischen.


Die Wahl zwischen Standardspind oder Trennschrank sollte auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung getroffen werden – am besten gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder nach Rücksprache mit der Berufsgenossenschaft.

Kriterium/SituationTrennschrank erforderlich
Büro-/VerwaltungstätigkeitNein, kein Kontakt zu Schmutz oder Gefahrstoffen
Gering verschmutzende Tätigkeit (z.B. Logistik)Nein, keine Hygienetrennung erforderlich
Arbeit mit starker Verschmutzung (z.B. Gießerei, Bau)Ja, abhängig von Gefährdungsbeurteilung und der Stärke der Kontaminierung der Arbeitskleidung
Arbeit mit biologischen Arbeitsstoffen (z.B. Labor, Pflege)Ja, aufgrund von Hygienevorgaben (z.B. BioStoffV, TRBA 250, LMHV)
Lebensmittelverarbeitung/GastronomieJa, abhängig von Gefährdungsbeurteilung auf HACCP-Grundlage
Arbeit mit Gefahrstoffen/ChemikalienJa, Gefahr der Kontamination, Gefahrstoffverordnung
Anforderungen nach HACCP, GMP, LMHV etc.Ja, Einhaltung von Sauberkeit, Kontaminationsvermeidung
Anordnung durch Berufsgenossenschaft/AufsichtJa, behördlich vorgeschrieben

TIPP:

In kleinen Betrieben oder bei geringem Bedarf kann unter Umständen auf Umkleideräume verzichtet werden, wenn z.B. ausreichend große, geeignete Spinde im Arbeitsbereich vorhanden sind und die Regeln hinsichtlich der Privatsphäre des Benutzers eingehalten werden.

Wählen Sie zwischen den unterschiedlichen Ausführungen. Wir führen Schwarz-Weiß-Schränke in verschiedenen Größen und Designs – der richtige für Sie ist bestimmt dabei.

Finden Sie den passenden Schwarz-Weiß-Spind oder Trennschrank zur Ausstattung Ihres Betriebs in unserem umfangreichen Sortiment!

Arbeitsstättenrichtlinien für Garderobenschränke 340

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